Unternehmenskarte Erteilung

    Unternehmenskarte erstmalig beantragen

    Sie sind ein Unternehmen, welches im gewerblichen Güter- und Personenbeförderungsverkehr tätig ist und beantragen erstmals eine Unternehmenskarte.

    Beschreibung

    Die Unternehmenskarten werden an die Unternehmer:innen oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen ausgegeben bzw. zugestellt.

    Die Unternehmer:innen sorgen für die ordnungsgemäße Verwendung der Karten. Zusätzlich haben Sie dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs dem Unternehmen zuzuordnen.

    Die Unternehmer:innen sind verantwortlich für die regelmäßige Speicherung der ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern und müssen diese auf Verlangen der Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.

    Der Antrag ist durch die Unternehmer:innen oder eine vertretungsbefugte Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich bei der zuständigen Stelle oder online zu beantragen.

    Unternehmenskarten werden unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt und grundsätzlich an das Unternehmen direkt übersandt. Die Gültigkeit der Unternehmenserstkarte beträgt 5 Jahre.

    Es können mehrere Unternehmenskarten für ein Unternehmen ausgestellt werden. Die Anzahl der auszugebenden Unternehmenskarten in einer Kartennummernserie ist auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt.

    Bei darüber hinaus erforderlichen Unternehmenskarten wird die Zuteilung einer weiteren Kartenseriennummer und somit ein neuer Antragsprozess erforderlich.

    Hinweise für Potsdam: Unternehmerkarte (IES:Potsdam)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3225 Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten

    Beschreibung

    Der Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten umfasst sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr stehen.

    Sie haben die Möglichkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Straße 104

    14473 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort telefonisch unter der Rufnummer 0331 / 289 - 3290 (nicht zur Terminvereinbarung) zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo 11:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 16:00 Uhr Do 11:00 - 12:00 Uhr Fr 11:00 - 12:00 Uhr Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2891110

    Fax: 0331 289843298

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Ggf. Zugang des ELSTER-Unternehmenskontos

    - Einen Nachweis des Handelsregisters bzw. der Gewerbeanmeldung

    - Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.

    Hinweise für Potsdam: Unternehmerkarte (IES:Potsdam)

    • Personalausweis des Antragstellers
    • Gewerbeanmeldung ( Original / Kopie)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Unternehmerkarten werden an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und Fahrzeughalter ausgegeben, deren Fahrer Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder die nach § 57a Absatz 3 der StVZO Daten aus dem Massespeicher herunterzuladen haben.

    Hinweise für Potsdam: Unternehmerkarte (IES:Potsdam)

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag zur Erteilung Ihrer Unternehmenskarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie online oder vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
    • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
    • Die Erstellung einer Unternehmenskarte ist kostenpflichtig.
    • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die Unternehmenskarte.
    • Die ausgestellte Unternehmenskarte können Sie
      • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
      • sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.

    Fristen

    Antragsfrist:

    15 Werktage - 1 Monat

    Hinweise für Potsdam: Unternehmerkarte (IES:Potsdam)

    Die Gültigkeit der Unternehmerkarte beträgt 5 Jahre.

    Bearbeitungsdauer

    7 - 21 Tage

    Kosten

    47 Euro

    Hinweise für Potsdam: Unternehmerkarte (IES:Potsdam)

    • 43,00 Euro - für die Unternehmerkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Potsdam: Unternehmerkarte (IES:Potsdam)

    Folgekarte:
    Der Antrag auf eine Folgekarte ist rechtzeitig, jedoch frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Unternehmerkarte zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 06.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Stichwörter

    Werkstattkarte, Güterbeförderung, Lenk- und Ruhezeiten, Antrag Fahrerkarte, Fahrkontrollgerätekarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrtenschreiber, Kontrollkarte, Unternehmenskarte, Fahrerlaubnis, Fahrtenschreiberkartenregister, Güterverkehr, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Führerschein, Fahrtenschreiberkarten, FKR, Personenbeförderung, Gewerblicher Transport, Kraftfahrer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de