Unternehmenskarte erneuern
Sie sind ein Unternehmen, welches im gewerblichen Güter- und Personenbeförderungsverkehr tätig ist und beantragen die Erneuerung bereits vorhandener Unternehmenskarten.
Beschreibung
Die Unternehmenskarten werden an die Unternehmer:innen oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen ausgegeben bzw. zugestellt.
Die Unternehmer:innen sorgen für die ordnungsgemäße Verwendung der Karten. Zusätzlich haben Sie dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs dem Unternehmen zuzuordnen.
Die Unternehmer:innen sind verantwortlich für die regelmäßige Speicherung der ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern und müssen diese auf Verlangen der Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.
Der Antrag ist durch die Unternehmer:innen oder eine vertretungsbefugte Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich bei der zuständigen Stelle oder online zu beantragen.
Unternehmenskarten werden unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt und grundsätzlich an das Unternehmen direkt übersandt. Die Unternehmensfolgekarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren nach Ausstellung durch das Kraftfahrtbundesamt. Die Gültigkeit der Folgekarte schließt an die Laufzeit der ablaufenden Unternehmenskarte an. Rechtzeitig vor Kartenablauf muss die Erneuerung beantragt werden. Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor Ablaufdatum gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Für Jacobsdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ggf. Zugang des ELSTER-Unternehmenskontos
- Seriennummer sowie die Gültigkeit der ablaufenden Unternehmenskarte
- Einen Nachweis des Handelsregisters bzw. der Gewerbeanmeldung
- Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.
Voraussetzungen
Unternehmerkarten werden an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und Fahrzeughalter ausgegeben, deren Fahrer Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder die nach § 57a Absatz 3 der StVZO Daten aus dem Massespeicher herunterzuladen haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag zur Erneuerung Ihrer Unternehmenskarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie online oder vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
- Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
- Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
- Die Erstellung einer Unternehmenskarte ist kostenpflichtig.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die Unternehmenskarte.
- Die ausgestellte Unternehmenskarte können Sie
- direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.
Fristen
15 Werktage - 6 Monate
Bearbeitungsdauer
1 - 3 Wochen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Laufzeit der Unternehmensfolgekarte schließt an die Laufzeit der ablaufenden Unternehmenskarte an.
Die Erneuerung der Unternehmenskarte wegen Fristablauf sollte spätestens 15 Werktage vor Ablauf der bisherigen Unternehmenskarte erfolgen.
Ist die Unternehmenskarte zwischenzeitlich bereits abgelaufen ist eine Erstkartenbeantragung durchzuführen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 06.12.2022
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Fahrtenschreiber, FKR, Fahrtenschreiberkarten, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Fahrkontrollgerätekarten, Antrag Fahrerkarte, Güterbeförderung, Fahrtenschreiberkartenregister, Lenk- und Ruhezeiten, Personenbeförderung, Führerschein, Werkstattkarte, Güterverkehr, Kraftfahrer, Gewerblicher Transport, Kraftfahrt-Bundesamt, Kontrollkarte, Unternehmenskarte