Unternehmenskarte Erneuerung

    Unternehmenskarte erneuern

    Sie sind ein Unternehmen, welches im gewerblichen Güter- und Personenbeförderungsverkehr tätig ist und beantragen die Erneuerung bereits vorhandener Unternehmenskarten.

    Beschreibung

    Die Unternehmenskarten werden an die Unternehmer:innen oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen ausgegeben bzw. zugestellt.

    Die Unternehmer:innen sorgen für die ordnungsgemäße Verwendung der Karten. Zusätzlich haben Sie dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs dem Unternehmen zuzuordnen.

    Die Unternehmer:innen sind verantwortlich für die regelmäßige Speicherung der ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern und müssen diese auf Verlangen der Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.

    Der Antrag ist durch die Unternehmer:innen oder eine vertretungsbefugte Person oder eine bevollmächtigte Person persönlich bei der zuständigen Stelle oder online zu beantragen.

    Unternehmenskarten werden unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt und grundsätzlich an das Unternehmen direkt übersandt. Die Unternehmensfolgekarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren nach Ausstellung durch das Kraftfahrtbundesamt. Die Gültigkeit der Folgekarte schließt an die Laufzeit der ablaufenden Unternehmenskarte an. Rechtzeitig vor Kartenablauf muss die Erneuerung beantragt werden. Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor Ablaufdatum gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Führerscheinbehörde

    Beschreibung

    Aufgaben: 

    • Ersterteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • Merkzettel Begleitendes Fahren ab 17
    • Umtausch einer Fahrerlaubnis(FE aus dem Ausland, Dienst-FE, BRD-FE, DDR-FE)
    • Verlängerung der C und D Fahrerlaubnisklassen
    • Fahrerkarte / Werkstattkarte / Unternehmerkarte - digitales EG-Kontrollgerät
    • Mehrfachtäter/ Entzug / Versagung Fahrerlaubnis
    • Info zum Moped mit 15 Jahren (AM15)

    Adresse

    Hausanschrift

    Riesaer Straße 17

    04924 Bad Liebenwerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 35341 97-7620

    E-Mail: stva@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Barnim - Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstr. 45

    16321 Bernau bei Berlin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eberswalde, Am Markt
      Linien:
      • Bus: 862
      • Bus: 861
      • Bus: 910
      • Bus: 865

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eberswalde, Am Markt
      Linien:
      • Bus: 862
      • Bus: 861
      • Bus: 910
      • Bus: 865

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141466

    Fax: +49 3334 2142466

    E-Mail: kfz-fe@kvbarnim.de

    Internet

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Fahrtenschreiberkarten, Fahrzeug, Führerschein, Führerscheinstelle, Kfz-Zulassung, Kfz-Zulassungsstelle, Kraftfahrzeug, Parkausweis, Schwerbehinderte, Zulassung, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Ggf. Zugang des ELSTER-Unternehmenskontos

    - Seriennummer sowie die Gültigkeit der ablaufenden Unternehmenskarte

    - Einen Nachweis des Handelsregisters bzw. der Gewerbeanmeldung

    - Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Unternehmerkarten werden an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und Fahrzeughalter ausgegeben, deren Fahrer Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder die nach § 57a Absatz 3 der StVZO Daten aus dem Massespeicher herunterzuladen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag zur Erneuerung Ihrer Unternehmenskarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie online oder vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
    • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
    • Die Erstellung einer Unternehmenskarte ist kostenpflichtig.
    • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die Unternehmenskarte.
    • Die ausgestellte Unternehmenskarte können Sie
      • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder

    sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.

    Fristen

    15 Werktage - 6 Monate

    Bearbeitungsdauer

    1 - 3 Wochen

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Laufzeit der Unternehmensfolgekarte schließt an die Laufzeit der ablaufenden Unternehmenskarte an.

    Die Erneuerung der Unternehmenskarte wegen Fristablauf sollte spätestens 15 Werktage vor Ablauf der bisherigen Unternehmenskarte erfolgen.

    Ist die Unternehmenskarte zwischenzeitlich bereits abgelaufen ist eine Erstkartenbeantragung durchzuführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 06.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Stichwörter

    Fahrtenschreiberkarten, Führerschein, Unternehmenskarte, Werkstattkarte, Güterbeförderung, Fahrtenschreiberkartenregister, Kraftfahrt-Bundesamt, Gewerblicher Transport, Lenk- und Ruhezeiten, Güterverkehr, Kraftfahrer, Fahrerlaubnis, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Kontrollkarte, FKR, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiber, Fahrkontrollgerätekarten, Personenbeförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de