Fahrerkarte Ersatz

    Fahrerkarte für den gewerblichen Transport bzw. Güterbeförderung und die Personenbeförderung ersatzbedingt beantragen

    Sie sind Fahrer:in von LKWs oder Bussen und müssen aufgrund von Diebstahl oder Verlust Ihre Fahrerkarte ersetzen lassen.

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:

    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
    • sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.

    Ausnahmeregelungen (z.B. für Landwirtschaftsbetriebe oder Postdienstleistungen) werden in § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Art 3 der EU-Verordnung 561/2014 erläutert.

    Sie beantragen aufgrund von Diebstahl oder Verlust den Ersatz einer Fahrerkarte.

    Den Antrag auf Ersatz Ihrer Fahrerkarte richten Sie an die nach Landesrecht zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Die Erteilung ist gebührenpflichtig.

    Sie müssen sich entweder über die online-Authentifizierung des Nutzerkontos identifizieren oder vor Ort persönlich vorstellen.

    Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Fahrerkarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen verlorenen/gestohlenen Fahrerkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Tage beträgt.

    Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Bei Ersatzausstellung ist der Antrag innerhalb von 7 Kalendertagen zu stellen.

    Nach Antragstellung und Prüfung wird die Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen ausgestellt. Während dieser Zeit darf ohne gültige Fahrerkarte für maximal 15 Tage die Fahrt fortgesetzt werden. Für den Zeitraum, in dem der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerkarte ist, sind Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber zu machen und fachgerecht mitzuführen.

    Außer den üblichen Unterlagen sind, bei Verlust eine schriftliche Erklärung, bei Diebstahl eine Diebstahlanzeige und bei Fehlfunktion bzw. Beschädigung die fehlerhafte Karte, beizufügen. Die antragsbearbeitende Stelle kann eine Versicherung an Eides statt verlangen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Führerscheinbehörde

    Beschreibung

    Aufgaben: 

    • Ersterteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • Merkzettel Begleitendes Fahren ab 17
    • Umtausch einer Fahrerlaubnis(FE aus dem Ausland, Dienst-FE, BRD-FE, DDR-FE)
    • Verlängerung der C und D Fahrerlaubnisklassen
    • Fahrerkarte / Werkstattkarte / Unternehmerkarte - digitales EG-Kontrollgerät
    • Mehrfachtäter/ Entzug / Versagung Fahrerlaubnis
    • Info zum Moped mit 15 Jahren (AM15)

    Adresse

    Hausanschrift

    Riesaer Straße 17

    04924 Bad Liebenwerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 35341 97-7620

    E-Mail: stva@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Personalausweis mit eID-Funktion (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte)

    - Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild

    - Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift

    - Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat

    - ggf. Bestätigung der Polizei zur Diebstahlanzeige

    Voraussetzungen

    Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie

    • in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
    • einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

    Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    §4 Abs. 4 FPersV

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag zur Erteilung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde online oder vor Ort beantragen.

    • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Nutzerkonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
    • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
    • Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig.
    • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die personalisierte Fahrerkarte.
    • Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
      • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
      • sich direkt (nach online-Authentifizierung online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.

    Hinweis:

    Sollten beim Ersatz schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.

    Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Fristen

    7 Tage

    (nach Beschädigung, Fehlfunktion oder Verlust der bisherigen Fahrerkarte)

    Bearbeitungsdauer

    7 - 21 Tage

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmer:innen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben.

    Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei den zuständigen Stellen spätestens nach sieben Kalendertagen die Ersetzung der Karte beantragen. Der Diebstahl der Fahrerkarte muss bei der Polizei angezeigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 06.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Stichwörter

    Fahrtenschreiber, Gewerblicher Transport, Güterverkehr, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Unternehmenskarte, Fahrerlaubnis, Fahrtenschreiberkarten, Personenbeförderung, Werkstattkarte, Kontrollkarte, Führerschein, Kraftfahrer, FKR, Güterbeförderung, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrtenschreiberkartenregister, Antrag Fahrerkarte, Fahrkontrollgerätekarten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de