Fahrerkarte für den gewerblichen Transport bzw. Güterbeförderung und die Personenbeförderung erstmalig beantragen
Sie sind Fahrer:in eines LKWs oder Busses und müssen eine Fahrerkarte erstmalig beantragen.
Beschreibung
Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
- sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.
Ausnahmeregelungen (z.B. für Landwirtschaftsbetriebe oder Postdienstleistungen) werden in § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Art 3 der EU-Verordnung 561/2014 erläutert.
Sie beantragen erstmalig eine Fahrerkarte, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sind.
Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerkarte richten Sie an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (z.B. Fahrerlaubnisbehörde, Dekra, TÜV).
Die Erteilung ist gebührenpflichtig.
Sie müssen sich entweder über die online-Authentifizierung des Nutzerkontos identifizieren oder vor Ort persönlich vorstellen.
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.
Hinweise:
Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte darf nur von Ihnen benutzt werden. Die Fahrerkarte ist immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat.
Hinweise für Potsdam: Fahrerkarte (IES:Potsdam)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 3225 Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten
Beschreibung
Der Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten umfasst sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr stehen.
Sie haben die Möglichkeit
- telefonisch (+49 331 289-1110) einen Termin zu erhalten
oder - in der Terminvereinbarung Online- Fahrerlaubnisangelegenheiten einen Termin zu vereinbaren.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort telefonisch unter der Rufnummer 0331 / 289 - 3290 (nicht zur Terminvereinbarung) zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo 11:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 16:00 Uhr Do 11:00 - 12:00 Uhr Fr 11:00 - 12:00 Uhr Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0331 2891110
Fax: 0331 289843298
Internet
Formulare
Informationen zur Datenverarbeitung (Fahrerlaubnisbehörde)
Fahrerkarte
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte)
- Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild
- Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift
- Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat
Hinweise für Potsdam: Fahrerkarte (IES:Potsdam)
Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!
Bei der postalischen Beantragung bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten:
- Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.
Unterlagen:
- bei Verlängerung zusätzlich: bisherige Fahrerkarte
- bei Verlust der Fahrerkarte: schriftliche Erklärung zum Verlust; die Erklärung muss die persönlichen Daten und eine Unterschrift enthalten!
- bei defekter Fahrerkarte: defekte Fahrerkarte im Original und schriftliche Erklärung zum Fehler
Voraussetzungen
Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie
- in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
- einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- § 5 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- Artikel 26 und 27 Verordnung (EU) Nummer 165/2014
Hinweise für Potsdam: Fahrerkarte (IES:Potsdam)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag zur Erteilung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde online oder vor Ort beantragen.
- Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Nutzerkonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
- Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
- Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die personalisierte Fahrerkarte.
- Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
- direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
- sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.
Hinweis:
Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.
Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.
Fristen
keine
Hinweise für Potsdam: Fahrerkarte (IES:Potsdam)
Gültigkeit:
Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig.
Die Folgekarte ist rechtzeitig zu beantragen:
frühestens 6 Monate und spätestens 15 Tage vor Fristablauf.
Bearbeitungsdauer
7 - 21 Tage
Hinweise für Potsdam: Fahrerkarte (IES:Potsdam)
Die Fahrerkarte wird grundsätzlich vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an den Antragsteller verschickt.
Kosten
45 Euro
Hinweise für Potsdam: Fahrerkarte (IES:Potsdam)
- 46,00 € - Ersterteilung und Verlängerung / Ersatzausstellung bei Verlust
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.
Hinweise (Besonderheiten)
In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmer:innen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben.
Hinweis:
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei den zuständigen Stellen spätestens nach sieben Kalendertagen die Ersetzung der Karte beantragen. Der Diebstahl der Fahrerkarte muss bei der Polizei angezeigt werden.
Hinweise für Potsdam: Fahrerkarte (IES:Potsdam)
Fahrerkarte - Umtausch wegen Namensänderung:
Umtausch wegen Namensänderung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, allerdings muss die Nachvollziehbarkeit im Personaldokument gegeben sein.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 06.12.2022
Stichwörter
Fahrkontrollgerätekarten, Fahrtenschreiber, Kraftfahrer, FKR, Unternehmenskarte, Antrag Fahrerkarte, Führerschein, Güterbeförderung, Güterverkehr, Gewerblicher Transport, Personenbeförderung, Kontrollkarte, Fahrtenschreiberkartenregister, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Fahrtenschreiberkarten, Werkstattkarte, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerlaubnis, Kraftfahrt-Bundesamt