Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit beantragen
Planen Sie längere Nachtarbeitszeiten für Ihre Beschäftigten? Dann können Sie diese unterbestimmten Voraussetzungen bei dem örtlich zuständigen Amt für Arbeitsschutz bewilligen lassen.
Beschreibung
Sie brauchen eine Bewilligung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn in Ihrem Unternehmen nachts länger gearbeitet werden soll.
Die Bewilligung der längeren Nachtarbeit ist gesetzlich vorgesehen für:
- Schichtbetriebe
- Bau- und Montagestellen
- Saison- und Kampagnenbetriebe, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit durch eine Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen ausgeglichen wird
Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0331 27548-1800(Fax an Email)
Telefon Festnetz: 0331 8683-444
Internet
Stichwörter
Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, LAVG, Verbraucherschutz
Voraussetzungen
- Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz eingelegt werden.
- Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Bewilligung schriftlich mit folgenden Schritten:
- Sie stellen beim Amt für Arbeitsschutz einen entsprechenden Antrag.
- Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid.
- Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Es geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).
Kosten
Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.08.2022
Stichwörter
Arbeitsschutz, Mehr Arbeitszeit, Arbeitszeiten, Aufsichtsbehörde, Tarifliche Ausgleichsregelungen, Nachtarbeit, Längere Arbeitszeit, Amt für Arbeitsschutz, Sonderregelungen zur Arbeitszeit