Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit Bewilligung

    Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit beantragen

    Planen Sie längere Nachtarbeitszeiten für Ihre Beschäftigten? Dann können Sie diese unterbestimmten Voraussetzungen bei dem örtlich zuständigen Amt für Arbeitsschutz bewilligen lassen.

    Beschreibung

    Sie brauchen eine Bewilligung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn in Ihrem Unternehmen nachts länger gearbeitet werden soll.

    Die Bewilligung der längeren Nachtarbeit ist gesetzlich vorgesehen für:

    • Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen
    • Saison- und Kampagnenbetriebe, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit durch eine Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen ausgeglichen wird

    Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 90 02 36

    14469 Potsdam

    Hausanschrift

    Horstweg 57

    14478 Potsdam

    Kontakt

    Fax: 0331 27548-1800(Fax an Email)

    Telefon Festnetz: 0331 8683-444

    Internet

    Stichwörter

    Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, LAVG, Verbraucherschutz

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz eingelegt werden.
    • Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Bewilligung schriftlich mit folgenden Schritten:

    • Sie stellen beim Amt für Arbeitsschutz einen entsprechenden Antrag.
    • Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. 
    • Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Es geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

    Kosten

    Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    Tarifliche Ausgleichsregelungen, Aufsichtsbehörde, Arbeitszeiten, Sonderregelungen zur Arbeitszeit, Mehr Arbeitszeit, Nachtarbeit, Arbeitsschutz, Amt für Arbeitsschutz, Längere Arbeitszeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de