Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.
Beschreibung
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
örtliches Jugendamt
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Jugend, Familie und Bildung - Rechtliche Vertretung / Wirtschaftliche Jugendhilfe
Beschreibung
Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung von Müttern bei der Vaterschaftsfeststellung
- Beratung und Unterstützung von Müttern und Vätern bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Führung der Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Führung der durch das Amtsgericht bestellten Amtsvormundschaften und Pflegschaften
- Führung der gesetzlichen Amtsvormundschaften
- Beurkundungen und Beglaubigungen von Sorgeerklärungen, Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungen
- Erteilung von vollstreckbaren Urkunden
- Bearbeitung von Anträgen auf Unterhaltsvorschussleistungen
- Auskunft über die Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgerechtserklärungen
- Heranziehung zu den Kosten für Leistungen nach dem SGB VIII
- Finanzielle Förderung von Kindertagesbetreuung
- Kitafinanzierung/ -bedarfsplanung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Dienstag 8-12 Uhr und 13-17 Uhr * Donnerstag 8-12 Uhr und 13-16 Uhr * und nach Vereinbarung
Kontakt
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Voraussetzungen
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
Vaterschaft, Unterhalt, Beistandschaft kündigen, getrenntlebend, Ehescheidung, Jugendamt, Beistandschaft loswerden, Scheidung, Alleinerziehend, Beistand, Trennung