Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung

    Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen

    Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind vielfältig. Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen. 

    Beschreibung

    Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden. Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.

    Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für

    • die öffentliche Sicherheit,
    • den Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten oder
    • die Umwelt.

    Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel

    • Bundesfernstraßen,
    • Bundeswasserstraßen oder
    • Wohngrundstücke. 

    Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben? 
    Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen. 

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), Abteilung 4: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Schönefeld, Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstr. 5/5a

    12529 Schönefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03342 4266-0

    Telefon Festnetz: 03342 4266-4001(Sekretariat)

    Fax: 03342 4266-7612

    E-Mail: Jaqueline.Heinschke@LBV.Brandenburg.de

    Stichwörter

    Bautechnik, Luftfahrt, ÖPNV, Personennahverkehr, Städtebau, Verkehr

    Version

    Technisch erstellt am 01.07.2020 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 05.12.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 5/5a

    12529 Schönefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03342 42664001

    Fax: 03342 4266-7612

    E-Mail: PoststelleLUBB@LBV.Brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    LuBB Luftfahrtbehörde Luftaufsicht Flugbetrieb

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2023 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 10.01.2023 (von: Schulze, Ralf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Einflug in ein geographisches UAS-Gebiet
    • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
    • gegebenenfalls:
      • Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (Fernpiloten-Zeugnis A2)
      • Selbsterklärung praktische Fähigkeiten
      • Lageplan
      • schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
      • Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
      • Freigabe Deutsche Flugsicherung
      • SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment) mit einer ausführlichen Betriebsbeschreibung (ConOps)
      • Gutachten über Eignung des Geländes und betroffenen Luftraumes
      • weitere Bewertungen und Gutachten zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz

    Voraussetzungen

    • ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
    • erforderliche Kompetenznachweise
    • vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
      • zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
      • zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere zu Verletzungen des Datenschutzes und beim Natur- und Umweltschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    100 Euro für eine Einzelerlaubnis zum Einflug in ein geografisches Gebiet.: Verwaltungsgebühr 100.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    200 Euro für eine Allgemeinerlaubnis zum Einflug in geografische Gebiete.: Verwaltungsgebühr 200.0 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    UAS Gebiet, Spezielle Kategorie, UAS, UAV, Fluggerät, UAS Zone, Genehmigung, Unbemannte Luftfahrtsysteme, Map Tool, Drohne, Geografisches Gebiet, Dipul, Einflug, Luftfahrzeug, Digitale Plattform, Geografische UAS Gebiete, Geografische Gebiete, Geozone, Plattform Unbemannte Luftfahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)