Anzeige des Baubeginns genehmigungspflichtiger Luftfahrthindernisse Entgegennahme

    Beginn der Errichtung von genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernissen anzeigen

    Melden Sie der Luftfahrtbehörde den Beginn der Errichtung eines Hindernisses für die Luftfahrt wie zum Beispiel eines Krans oder Baugerätes, nachdem Sie eine Genehmigung für dieses Vorhaben erhalten haben.

    Beschreibung

    Sie müssen der Luftfahrtbehörde mitteilen, wann Sie mit der Errichtung eines genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernisses wie zum Beispiel Anlagen oder Baugeräte beginnen werden.

    Dazu müssen Sie eine Genehmigung für das Luftfahrthindernis von der zuständigen Behörde haben. Wenn Sie das Datum des Baubeginns wissen, müssen Sie es der Luftfahrtbehörde unverzüglich mitteilen.

    Nach Abschluss des Baus reichen Sie die Vermessungsdaten unverzüglich an die Luftfahrtbehörde weiter. Die Luftfahrtbehörde übermittelt die Daten an eine Flugsicherungsorganisation. Die Flugsicherungsorganisation veröffentlicht die Vermessungsdaten des Luftfahrthindernisses für den Flugverkehr.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), Abteilung 4: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)

    Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), Abteilung 4: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Schönefeld, Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstr. 5/5a

    12529 Schönefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03342 4266-0

    Fax: 03342 4266-7612

    Telefon Festnetz: 03342 4266-4001(Sekretariat)

    E-Mail: Jaqueline.Heinschke@LBV.Brandenburg.de

    Stichwörter

    Bautechnik, Luftfahrt, ÖPNV, Personennahverkehr, Städtebau, Verkehr

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 5/5a

    12529 Schönefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03342 42664001

    Fax: 03342 4266-7612

    E-Mail: PoststelleLUBB@LBV.Brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    LuBB Luftfahrtbehörde Luftaufsicht Flugbetrieb

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls die Genehmigung des Vorhabens durch die zuständige Behörde

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Land Brandenburg:

    Schriftform erforderlich:  Ja

     

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Genehmigung für Ihr Vorhaben erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf möglich.

    Verfahrensablauf

    Teilen Sie der Luftfahrtbehörde mit, wann Sie mit der Errichtung eines genehmigten Luftfahrthindernisses beginnen. Dazu zeigen Sie der Luftfahrtbehörde Ihre Kontaktdaten, die Genehmigung sowie den Standort und den Errichtungsbeginn des Luftfahrthindernisses an.

    Die Anzeige müssen Sie bei der Luftfahrtbehörde einreichen, bevor Sie mit der Errichtung beginnen. Die Luftfahrtbehörde prüft dann Ihre Angaben.

    Sollten Sie noch keine Genehmigung für Ihr Vorhaben haben, müssen Sie diese vorher bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Wenn Sie mit der Errichtung fertig sind, teilen Sie der Luftfahrtbehörde die tatsächlichen Vermessungsdaten des Hindernisses mit. Ihre Angaben werden von der Luftfahrtbehörde geprüft und an eine Flugsicherungsorganisation übermittelt. Die Flugsicherungsorganisation veröffentlicht die Daten zur Sicherheit des Flugverkehrs.

    Kosten

    • keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollten Sie die Anzeige des Baubeginns nicht unverzüglich bei der Luftfahrtbehörde einreichen, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie eingeleitet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 10.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Baubeginnsanzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de