• Rabenstein/Fläming (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg)
Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Abnahme

Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel ablegen

Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.

Beschreibung

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden. Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe wie Baldrian enthalten. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein. Diese Sachkenntnis können Sie durch die Prüfung nachweisen.

In der Prüfung müssen Sie beispielsweise Fragen zur sachgemäßen Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, mögliche Gefahren bei Überdosierung der Wirkstoffe und gesetzlichen Vorschriften zum Umgang und Verkauf beantworten können. Der Fragebogen umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen und 5 offene Fragen.

Sie sollten sich auf die Prüfung inhaltlich vorbereiten, beispielsweise durch Besuch eines Vorbereitungskurses. Dies ist jedoch nicht Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

Mit einem Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung aus dem Bereich Pharmazie besitzen Sie möglicherweise bereits die Sachkenntnis und müssen diese nicht durch eine gesonderte Prüfung nachweisen, mehr dazu finden Sie in den weiterführenden Informationen.

zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer 

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam

Adresse

Hausanschrift

Breite Straße 2 a-c

14467 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 2786-0

Fax: 0331 2786-111

E-Mail: info@ihk-potsdam.de

Version

Technisch erstellt am 18.06.2020

Technisch geändert am 02.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Formulare

  • Formular: Anmeldeformular
  • Onlineverfahren: OnlineAnmeldung zum Teil möglich
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen: Sie müssen persönlich zur Prüfung erscheinen

Voraussetzungen

  • keine

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch gegen ein Prüfungsergebnis einlegen können, können Sie dem Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung entnehmen.

Verfahrensablauf

Zunächst melden Sie sich schriftlich oder online bei der zuständigen IHK an.

  • Die IHK bestätigt Ihnen Ihre Anmeldung
  • Sie legen die Prüfung am gewählten Termin ab
  • Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie im Anschluss eine Bescheinigung

Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie Arzneimittel verkaufen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen.

Fristen

  • keine

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.

Kosten

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

Weitere Informationen

Hier finden Sie eine Auflistung der als Alternative zur Sachkenntnisprüfung anerkannten Berufsqualifikationen:
§ 10 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

Version

Technisch erstellt am 02.11.2022

Technisch geändert am 24.02.2025

Stichwörter

Arzneimittel, Medikamente, Drogerie, Arzneimittelgesetz, Kräuter, Medikamente verkaufen, Freiverkäufliche Medikamente

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020