Denkmaleigenschaft

    Erinnerungsstein

    Bringen Sie Ihre Verbundenheit mit der Kommune zum Ausdruck, indem Sie einen Erinnerungsstein sponsorn.

    Beschreibung

    Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, ihre Verbundenheit mit der Kommune durch Erinnerungssteine zum Ausdruck zu bringen.
    Der Erinnerungsstein ist keine besondere Form der Auszeichnung, so dass alle interessierten Personen, Personengruppen, Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä., die eine erkennbare Beziehung zur Kommune haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können.

    Hierbei bestimmt der Sponsor die Aufschrift des Steines. Für die Verlegung des Steines ist die Verwaltung verantwortlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Oberspreewald-Lausitz (Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

    Voraussetzungen

    Verbundenheit mit der Kommune.

    Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2022

    Stichwörter

    Stein der Erinnerung, Erinnerung, Förderung, Spende, Verbundenheit, Stein, Sponsoring, Denkmal

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de