Erinnerungsstein
Bringen Sie Ihre Verbundenheit mit der Kommune zum Ausdruck, indem Sie einen Erinnerungsstein sponsorn.
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, ihre Verbundenheit mit der Kommune durch Erinnerungssteine zum Ausdruck zu bringen.
Der Erinnerungsstein ist keine besondere Form der Auszeichnung, so dass alle interessierten Personen, Personengruppen, Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä., die eine erkennbare Beziehung zur Kommune haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können.
Hierbei bestimmt der Sponsor die Aufschrift des Steines. Für die Verlegung des Steines ist die Verwaltung verantwortlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich 63 - Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-4315(Peter Nitschke, Fachbereichsleiter Bauordnung)
Fax: +49 355 612-4303
E-Mail: bauordnungsamt@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
erforderliche Unterlagen
Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Voraussetzungen
Verbundenheit mit der Kommune.
Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Spende, Förderung, Stein, Denkmal, Verbundenheit, Stein der Erinnerung, Erinnerung, Sponsoring