Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Standsicherheit
Sie möchten als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin für Baustatik eine Zweitniederlassung errichten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Bauaufsichtlich anerkannte Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Baustatik können eine Zweitniederlassung errichten. Die Errichtung bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.
zuständige Stelle
Landesamt für Bauen und Verkehr
Außenstelle Cottbus
Zuständigkeit
Bautechnisches Prüfamt
Ansprechpartner
Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Cottbus
Adresse
Hausanschrift
auptbahnhof in Richtung Stadthalle bis Haltestelle Papitzer Straße
Bus: Buslinie 16
Hauptbahnhof in Richtung Burg über Stadthalle Cottbus bis zur Haltestelle Berliner Straße
Bus: Buslinie 47
Hauptbahnhof in Richtung Schmellwitz-Anger bis zur Haltestelle Stadthalle bzw. bis Haltestelle August-Bebel-Straße
Straßenbahn: Straßenbahnlinie 1
Kontakt
Stichwörter
Bautechnik, ÖPNV, Personennahverkehr, Städtebau, Verkehr
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:
- zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
- zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
- zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.
Hierzu zählen:
• Für jede Niederlassung steht ein Raum zur Verfügung, in dem Sie Ihren Beruf ausüben können
• Sie oder eine vertretende Person sind in jeder Niederlassung erreichbar
• Sie können Ihre Pflichten als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur ausüben
• Die Aufsicht durch die jeweilige Kammer ist sichergestellt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Brandenburg: Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung von Sachverständigen Erteilung für Prüfingenieure für Standsicherheit
Rechtsbehelf
Klage nach der Verwaltungsgerichtsordnung
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Baustatik zu stellen.
Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
Kosten
Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 25.07.2022
Stichwörter
Bautechnische Nachweise, Zweigniederlassung