• Temnitzquell (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)
Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung von Sachverständigen Erteilung für Prüfingenieure für Brandschutz

Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz

Sie sind Prüfingenieure oder Prüfingenieurin für Brandschutz und wollen eine Zweitniederlassung genehmigen lassen? Informieren Sie sich hier.

Beschreibung

Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.

zuständige Stelle

Landesamt für Bauen und Verkehr

Außenstelle Cottbus

Zuständigkeit

Bautechnisches Prüfamt

Ansprechpartner

Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Cottbus

Adresse

Hausanschrift

Gulbener Str. 24

03046 Cottbus/Chóśebuz

Kontakt

Telefon Festnetz: 03342 4266-0

Telefon Festnetz: 03342 4266-3001(Sekretariat)

Fax: 03342 4266-7608

Stichwörter

Bautechnik, ÖPNV, Personennahverkehr, Städtebau, Verkehr

Version

Technisch erstellt am 30.06.2020

Technisch geändert am 07.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:

  1. zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
  2. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
  3. zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise für Brandenburg: Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung von Sachverständigen Erteilung für Prüfingenieure für Brandschutz

Rechtsbehelf

Klage gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz zu stellen.
  • Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
  • Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
  • Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.

Kosten

Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 25.07.2022

Version

Technisch erstellt am 26.07.2022

Technisch geändert am 12.06.2024

Stichwörter

Brandschutznachweis, Bautechnische Nachweise, Zweitniederlassung, Brandschutzkonzept

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020