Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz
Sie sind Prüfingenieure oder Prüfingenieurin für Brandschutz und wollen eine Zweitniederlassung genehmigen lassen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.
zuständige Stelle
Landesamt für Bauen und Verkehr
Außenstelle Cottbus
Zuständigkeit
Bautechnisches Prüfamt
Ansprechpartner
Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Cottbus
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: auptbahnhof in Richtung Stadthalle bis Haltestelle Papitzer Straße
Linie:- Bus: Buslinie 16
- Haltestelle: Hauptbahnhof in Richtung Schmellwitz-Anger bis zur Haltestelle Stadthalle bzw. bis Haltestelle August-Bebel-Straße
Linie:- Straßenbahn: Straßenbahnlinie 1
- Haltestelle: Hauptbahnhof in Richtung Burg über Stadthalle Cottbus bis zur Haltestelle Berliner Straße
Linie:- Bus: Buslinie 47
Kontakt
Stichwörter
Bautechnik, ÖPNV, Personennahverkehr, Städtebau, Verkehr
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:
- zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
- zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
- zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz zu stellen.
- Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
- Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
- Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
Kosten
Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung - 200€
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 25.07.2022
Stichwörter
Brandschutzkonzept, Bautechnische Nachweise, Zweitniederlassung, Brandschutznachweis