Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag Erhebung

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 21 - Tiefbau und Baubetriebshof

    Adresse

    Postanschrift

    Friedensstraße 3

    14797 Kloster Lehnin

    Hausanschrift

    Friedensstraße 3

    14797 Kloster Lehnin

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Busanbindung

    Bus: 580, 554, 553, 645

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.  09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr  Mi.  geschlossen Do.  07:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  Fr. geschlossen/ Onlineterminvergabe

    Kontakt

    Stichwörter

    Bauen, Bauhof, Baumschutz, Tiefbau

    Version

    Technisch erstellt am 30.08.2022 (von: Hadler, Manuela)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Mewes, Manuela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 23 - Gemeindeentwicklung

    Adresse

    Postanschrift

    Friedensstraße 3

    14797 Kloster Lehnin

    Hausanschrift

    Friedensstraße 3

    14797 Kloster Lehnin

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Busanbindung

    Bus: 580, 554, 553, 645

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.  09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr  Mi.  geschlossen Do.  07:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  Fr. geschlossen/ Onlineterminvergabe

    Stichwörter

    Bauleitplanung, Stadtentwicklung

    Version

    Technisch erstellt am 30.08.2022 (von: Hadler, Manuela)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Mewes, Manuela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Hinweise für Brandenburg: Erschließungsbeitrag Erhebung

    Land Brandenburg:

    Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Beitragsbescheid

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Erschließungsbeitrag, Kommunale Abgabe, Erschließungskosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)