Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag Erhebung

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin - Bereich Tiefbau, Straßen und Regenwasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Puschkinstraße 5

    15562 Rüdersdorf bei Berlin

    Haus 2

    Parkplätze

    • Parkplatz: im Hinterhof
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rüdersdorf, Marktplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: 88
      • Bus: 951
      • Bus: 950

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 07

    15558 Rüdersdorf bei Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033638 850

    Fax: 033638 2602

    E-Mail: tiefbau@ruedersdorf.de

    Kontaktperson

    • Frau A. Wypukol (Straßenbeleuchtung, Grundstückszufahrten, Gemeindestraßen inkl. Straßenentwässerung)

      Telefon Festnetz: +49 33638 85214

      E-Mail: tiefbau@ruedersdorf.de

    • Frau J. Weisener (Straßenbeleuchtung, Grundstückszufahrten, Gemeindestraßen inkl. Straßenentwässerung)

      Telefon Festnetz: +49 33638 85209

      E-Mail: tiefbau@ruedersdorf.de

    • Frau A. Jacob (Straßenbeleuchtung, Grundstückszufahrten, Gemeindestraßen inkl. Straßenentwässerung)

      Telefon Festnetz: +49 33638 85212

      E-Mail: tiefbau@ruedersdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Land Brandenburg:

    Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Beitragsbescheid

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Erschließungskosten, Erschließungsbeitrag, Kommunale Abgabe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de