Führerschein Wiederaushändigung

    Führerschein Wiederaushändigung

    Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung durch Gericht oder Behörde.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Zuständigkeit

    Fahrerlaubnisbehörde

    Ansprechpartner

    Amt Peitz - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 6

    03185 Peitz/Picnjo

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr , 13:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr 2. und 4. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035601 38191(Bürgerbüro)

    Telefon Festnetz: 035601 38192(Bürgerbüro)

    Telefon Festnetz: 035601 38193(Bürgerbüro)

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2022 (von: Mucha, Diana)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: Hensel, Jens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:

    1. Für alle Klassen:

    •Personalausweis oder Reisepass,

    •gegebenenfalls Meldebescheinigung,

    •aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).

    2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:

    •Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,

    •Sehtestbescheinigung.

    3. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:

    •Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,

    •Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,

    •Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.

    4. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen.

    In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiedergegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Formulare

    Die notwendigen Formulare erhalten Sie direkt bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt). Im Internet sind keine Formulare erhältlich. Eine Antragstellung ist nur durch persönliches Erscheinen direkt vor Ort möglich. Die Antragstellung erfolgt in schriftlicher Form.

    Voraussetzungen

    Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei ablehnenden Bescheiden ist ein Widerspruch möglich.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.

    Fristen

    Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Wiederaushändigung des Führerscheins ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Eine Wiederaushändigung kann erst nach Vorliegen eines positiven Gutachtens erfolgen.

    Kosten

    Unterschiedlich, je nach Ermittlungsaufwand zur Feststellung der Kraftfahreignung. Für Registerauskünfte und ggf. erforderliche Begutachtungen entstehen zusätzliche Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nachweis der Kraftfahreignung ist ggf. zu erbringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 08.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 30.06.2023 (von: Gehricke, Vivien)

    Stichwörter

    Führerscheinstelle, Fahrerlaubnis, MPU, Fahrerlaubnisbehörde, Lappen, Punkteabbau, Karteikartenabschrift, Neuerteilung, medizinisch-psychologische Untersuchung, Idiotentest, Verzicht, Ersatzführerschein, MPG, Verlust, medizinisch-psychologisches Gutachten, Umschreibung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)