Führerschein Wiederaushändigung
Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung durch Gericht oder Behörde.
Beschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03361 599-3050
E-Mail: fuehrerscheinstelle@l-os.de
erforderliche Unterlagen
Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:
1. Für alle Klassen:
•Personalausweis oder Reisepass,
•gegebenenfalls Meldebescheinigung,
•aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
•Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
•Sehtestbescheinigung.
3. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
•Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
•Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
•Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
4. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen.
In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiedergegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Formulare
Die notwendigen Formulare erhalten Sie direkt bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt). Im Internet sind keine Formulare erhältlich. Eine Antragstellung ist nur durch persönliches Erscheinen direkt vor Ort möglich. Die Antragstellung erfolgt in schriftlicher Form.
Voraussetzungen
Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei ablehnenden Bescheiden ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.
Fristen
Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
Die Wiederaushändigung des Führerscheins ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Eine Wiederaushändigung kann erst nach Vorliegen eines positiven Gutachtens erfolgen.
Kosten
Unterschiedlich, je nach Ermittlungsaufwand zur Feststellung der Kraftfahreignung. Für Registerauskünfte und ggf. erforderliche Begutachtungen entstehen zusätzliche Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Nachweis der Kraftfahreignung ist ggf. zu erbringen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 08.07.2022
Stichwörter
Führerscheinstelle, Fahrerlaubnis, MPU, Fahrerlaubnisbehörde, Lappen, Punkteabbau, Karteikartenabschrift, Neuerteilung, medizinisch-psychologische Untersuchung, Idiotentest, Verzicht, Ersatzführerschein, MPG, Verlust, medizinisch-psychologisches Gutachten, Umschreibung