Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende
Freiwillige Zahlung der Kommunen an Auszubildende und Studierende pro Semester bzw. Ausbildungshalbjahr.
Beschreibung
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Hinweise für Eberswalde: Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende in Eberswalde
Die Stadt Eberswalde gewährt jeder/m Studierenden, die/der an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) immatrikuliert ist und ihren/seinen Hauptwohnsitz nach Eberswalde verlegt hat, sowie jeder/m Auszubildenden, die/der eine schulische Berufsausbildung an einer sich in Eberswalde befindlichen Bildungseinrichtung (insbesondere Berufsschulen, Fachschulen und Schulen des Gesundheitswesens) oder eine duale Berufsausbildung bei einem sich in Eberswalde befindlichen Ausbildungsbetrieb absolviert und ebenfalls ihren/seinen Hauptwohnsitz nach Eberswalde verlegt hat, ein Begrüßungsgeld bei Erstbeantragung in Höhe von 100,00 € und bei Folgebeantragung in Höhe von 70,00 € für das jeweilige Semester bzw. Ausbildungshalbjahr.
Antragsberechtigt sind Studierende während der Studienzeit, die an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) immatrikuliert sind und ihren Hauptwohnsitz nach Eberswalde verlegt haben. Ebenso sind Auszubildende antragsberechtigt, die eine schulische Berufsausbildung an einer sich in Eberswalde befindlichen Bildungseinrichtung oder die eine duale Berufsausbildung bei einem sich in Eberswalde befindlichen Ausbildungsbetrieb absolvieren.
Weitere Voraussetzungen sind, dass das Datum der Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Eberswalde nicht mehr als 3 Monate vor dem Tag der ersten Immatrikulation an der HNEE bzw. vor dem Beginn der Ausbildung liegt und die Studierenden bzw. Auszubildenden innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten vor dieser Anmeldung in Eberswalde nicht mit Hauptwohnung gemeldet waren. Verlegen Studierende bzw. Auszubildende ihren Hauptwohnsitz wieder nach außerhalb, dürfen hiernach gestellte Anträge auf Gewährung von Begrüßungsgeld, auch im Falle eines Wiederzuzuges, nicht mehr bewilligt werden.
Das Begrüßungsgeld wird höchstens für die Dauer von 10 Semestern bzw. Ausbildungshalbjahren gewährt.
Das Begrüßungsgeld beträgt 100,00 € für das Semester bzw. Ausbildungshalbjahr, für welches es erstmalig gewährt wird und 70,00 € für jedes weitere Semester bzw. Ausbildungshalbjahr.
Die Antragstellung ist grundsätzlich für das laufende Semester bzw. Ausbildungshalbjahr im Zeitraum vom 01.03. - 31.08. und 01.09. - 28./29.02. des jeweiligen Jahres möglich.
zuständige Stelle
Bürgeramt, Pass- und Meldewesen
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Huwe (Sachgebietsleitern)
Internet
Formulare
Begrüßungsgeldantrag Studierende
Begrüßungsgeldantrag Auszubildende
Richtlinie der Stadt Eberswalde über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende und Auszubildende
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- Studierende:
- Immatrikulationsbescheinigung bei Erstbeantragung, bei Folgeanträgen Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung für das jeweils laufende Semester
- Auszubildende:
- bei schulischer Berufsausbildung: Schulbescheinigung für das jeweils laufende Ausbildungshalbjahr
- bei dualer Berufsausbildung: Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes, in der versichert wird, dass die/der jeweilige Auszubildende ihre/seine Ausbildung in dem jeweiligen Ausbildungshalbjahr in dem sich in der Kommune befindlichen Ausbildungsbetrieb absolviert
Hinweise für Eberswalde: Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende in Eberswalde
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Begrüßungsgeld für Studierende (erste Seite)
ODER
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Begrüßungsgeld für Auszubildende (erste Seite)
Voraussetzungen
Das Datum der Anmeldung des Haupt- oder des alleinigen Wohnsitzes in der Stadt darf nicht mehr als drei Monate vor Beginn der Ausbildung/des Studiums liegen.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie der Kommune über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende und Auszubildende
Hinweise für Eberswalde: Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende in Eberswalde
Richtlinie der Stadt Eberswalde über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende und Auszubildende (Ortsrecht)
Fristen
Die Fristen sind für das 1. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.03. - 30.06. und für das 2. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.09. - 31.12. des jeweiligen Jahres.
Hinweise für Eberswalde: Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende in Eberswalde
Die Antragstellung ist grundsätzlich für das laufende Semester bzw. Ausbildungshalbjahr im Zeitraum vom 01.03. - 30.06. und 01.09. - 31.12. des jeweiligen Jahres möglich.
Kosten
Keine
Hinweise für Eberswalde: Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende in Eberswalde
Beitrag kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg