Nachteilsausgleich Gewährung

    Zusatzhilfen beim Studium erhalten

    Sie sind nicht in der Lage, Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in vorgesehener Form zu erbringen?

    Beschreibung

    Der Nachteilsausgleich betrifft sowohl Studierende in einer Schwangerschaft, Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, als auch Studierende mit Behinderung sowie einer chronischen oder seelischen Beeinträchtigung.

    Ein Nachteilsausgleich soll Chancengleichheit für alle Studierenden schaffen. Dadurch werden Benachteiligungen kompensiert. Das gilt zum einen für die Durchführung Ihres Studiums und zum anderen für alle Leistungsnachweise im Studium:

    • Klausuren,
    • Referate,
    • mündliche Prüfungen,
    • Hausarbeiten,
    • Berichte und
    • Abschlussarbeiten.

    Der Nachteilsausgleich wird zwischen Ihnen und der Hochschule individuell vereinbart.

    zuständige Stelle

    die jeweilige Hochschule

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses des jeweiligen Fachbereichs
    • Nachweis über die Beeinträchtigung (z.B. ärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis, Pflegestufen-Bescheid, Mutterpass, Geburtsurkunde des Kindes)

    Formulare

    Formulare: Antragsformular
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

    Sie finden einen Antrag auf Nachteilsausgleich meist auf der Internetseite der jeweiligen Hochschule.

    Voraussetzungen

    Sie können einen Nachteilsausgleich beantragen wegen:

    • länger andauernder Krankheit
    • körperlicher Beeinträchtigung
    • Behinderung
    • Lese- und Rechtschreibschwäche
    • Schwangerschaft
    • Mutterschutz
    • Personenfürsorge mit einem Kind im eigenen Haushalt
    • Krankheit/Behinderung eines nahen Angehörigen (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, Ehegatten und Partnerinnen/Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Nachteilsausgleich jederzeit bei Ihrer Hochschule stellen. In der Regel ist der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fächer zuständig.

    Da der Nachteilsausgleich stets individuell vereinbart wird, sollten Sie bereits vor der Antragstellung ein Gespräch mit der Hochschule führen. In diesem Gespräch können Sie darlegen, in welchen Bereichen Sie beeinträchtigt sind und in welcher Form ein Nachteilsausgleich erfolgen sollte.

    Auch empfiehlt es sich, den Antrag vor einer Prüfung zu stellen, denn Ihr Antrag kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Das heißt auch, dass Sie eine Prüfung nicht anfechten können, wenn Sie den Antrag erst danach stellen.

    Hinweis:
    Die Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts und die Gestaltung angemessener Maßnahmen ist entscheidend vom Einzelfall abhängig.

    Fristen

    Keine.

    Sie können den Nachteilsausgleich nicht rückwirkend beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 07.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 10.07.2023 (von: Gehricke, Vivien)

    Stichwörter

    Studenten, Prüfung, Inklusion, Studieren, Kind, Handicap, Hochschule, Studentinnen, Schwangerschaft, Universität, pflegebedürftige Angehörige, Gleichberechtigung, Behinderung, Fachhochschule, Studierende, Beeinträchtigung, Familie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)