Gasthörerschaft Zulassung

    Hochschulvorlesung ohne Einschreibung besuchen

    Bevor Sie ein Studium beginnen, möchten Sie einen tieferen Einblick in die Themen erhalten? Informieren Sie sich hier über eine Gasthörerschaft.

    Beschreibung

    Die Gasthörerschaft soll allen Interessierten einen Einblick in das Studium und die Hochschule geben. Auch ohne Hochschulzugangsberechtigung können Gasthörer an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen. Über die Zulassung entscheiden die Hochschulen je nach Kapazität selbst.

    Während der Gasthörerschaft sind Sie nicht immatrikuliert.

    Die Gasthörerschaft können Sie immer nur für ein Semester beantragen. Viele nutzen die Möglichkeit, um die Hochschule und das Studium kennenzulernen.

    Auch wenn Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können Sie als Gasthörerin oder –hörer zugelassen werden.

    zuständige Stelle

    die jeweilige Hochschule

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Gasthörerschaft
    • Kopie Ihres Passes/ Ihres Personalausweises

    Formulare

    Formulare: Antragsformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Viele Hochschulen stellen die Anträge online zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Die Hochschule hat für Ihren gewünschten Studiengang genügend Kapazitäten
    • Sie haben die Gebühr gezahlt

    Rechtsgrundlage(n)

    Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule

    Verfahrensablauf

    Sie entscheiden sich für einen Studiengang an einer Hochschule. An dieser Hochschule stellen Sie den Antrag auf Gasthörerschaft. Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen und dieser nur für ein Semester gültig ist.

    Die Hochschule entscheidet, ob Sie als Gasthörerin oder –hörer zugelassen werden. Dabei prüft Sie, ob genügend Kapazitäten vorhanden sind.

    Sobald Sie die Gebühr entrichtet haben, erhalten Sie einen Gasthörerausweis. Mit diesem können Sie dann an Lehrveranstaltungen teilnehmen.

    Fristen

    Die Hochschulen legen die Fristen fest, in denen Sie den Antrag einreichen müssen.

    Kosten

    Für die Gasthörerschaft müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Diese richtet sich nach der Hochschule und Ihrer persönlichen und finanziellen Situation.
    In Ausnahmefällen ist die Gasthörerschaft kostenlos.

    Kostenrahmen: [Gebühr]: EUR 15,00 – 46,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Viele Hochschulen bieten Studierenden anderer Hochschulen eine kostenlose Gasthörerschaft an.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 07.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 08.07.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Gasthörer, Fachhochschule, Hochschulzugang, Hochschule, Studierende, Immatrikulation, Universität, Studium, Gasthörerin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)