Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
Die Sondernutzung ist die private und wirtschaftliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus. Das können Gerüste, Container, Warenauslagen und Werbeaufsteller sein. Die Plakatierung an Lichtmasten der Stadt ist auch Sondernutzung.
Bei der Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche wird diese dem Gebrauch durch die Allgemeinheit entzogen und steht für ihre eigentliche Funktion zum Gehen, Laufen und Fahren nicht in dem vollen Umfang zur Verfügung. Der Eigentümer der öffentlichen Verkehrsfläche gestattet dem Erlaubnisnehmer eine zeitlich und räumlich beschränkte Nutzung für seine privaten und wirtschaftlichen Zwecke.
19.04.2018
Die Sondernutzung ist die private und wirtschaftliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus. Das können Gerüste, Container, Warenauslagen und Werbeaufsteller sein. Die Plakatierung an Lichtmasten der Stadt ist auch Sondernutzung.
Bei der Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche wird diese dem Gebrauch durch die Allgemeinheit entzogen und steht für ihre eigentliche Funktion zum Gehen, Laufen und Fahren nicht in dem vollen Umfang zur Verfügung. Der Eigentümer der öffentlichen Verkehrsfläche gestattet dem Erlaubnisnehmer eine zeitlich und räumlich beschränkte Nutzung für seine privaten und wirtschaftlichen Zwecke.
19.04.2018
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
- Formloser Antrag oder Antragsformular mit einer Skizze oder einem Lageplan
- Größe der benötigten Fläche
- Zeitdauer
19.04.2018
- Formloser Antrag oder Antragsformular mit einer Skizze oder einem Lageplan
- Größe der benötigten Fläche
- Zeitdauer
19.04.2018
Formulare
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
Rechtsgrundlage(n)
- § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 19 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022
Stichwörter
Baustellenzufahrt, Absperrungen, Bauen, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Befahren von Gehwegen, Antrag, Baustelleneinrichtungen, Baugerüsten, Baugerüst, Fahrradbügel
Metainformation
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