Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

    Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

    •  Absperrungen, Bauzäune
    •  Container
    •  Baugerüste, Baumaschinen
    •  Baustelleneinrichtung
    •  Ablagerung von Baumaterialien
    •  Befahren von Gehbahnen

    Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

    Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

    Hinweise für Luckenwalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Die Sondernutzung ist die private und wirtschaftliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus. Das können Gerüste, Container, Warenauslagen und Werbeaufsteller sein. Die Plakatierung an Lichtmasten der Stadt ist auch Sondernutzung.

    Bei der Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche wird diese dem Gebrauch durch die Allgemeinheit entzogen und steht für ihre eigentliche Funktion zum Gehen, Laufen und Fahren nicht in dem vollen Umfang zur Verfügung. Der Eigentümer der öffentlichen Verkehrsfläche gestattet dem Erlaubnisnehmer eine zeitlich und räumlich beschränkte Nutzung für seine privaten und wirtschaftlichen Zwecke.

    19.04.2018 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Teltow-Fläming

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Nuthefließ 2

    14943 Luckenwalde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03371 608-0

    Fax: 03371 608-9000

    E-Mail: info@teltow-flaeming.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenplanung und -bau

    Adresse

    Hausanschrift

    Theaterstraße 16 d

    14943 Luckenwalde

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Luckenwalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

      • Formloser Antrag oder Antragsformular mit einer Skizze oder einem Lageplan
      • Größe der benötigten Fläche
      • Zeitdauer

    19.04.2018 

    Formulare

    Hinweise für Luckenwalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Luckenwalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzungssatzung (PDF, 14 kB, Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung auf oder an öffentlichen Straßen)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2023

    Stichwörter

    Baustelleneinrichtungen, Bauen, Fahrradbügel, Zuwegung, Befahren von Gehwegen, Antrag, Baustellenzufahrt, Absperrungen, Baugerüst, Baugerüsten, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English