Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

    Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

    •  Absperrungen, Bauzäune
    •  Container
    •  Baugerüste, Baumaschinen
    •  Baustelleneinrichtung
    •  Ablagerung von Baumaterialien
    •  Befahren von Gehbahnen

    Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

    Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

    Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung

    Die Sondernutzung ist die private und wirtschaftliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus. Das können Gerüste, Container, Warenauslagen und Werbeaufsteller sein. Die Plakatierung an Lichtmasten der Stadt ist auch Sondernutzung.

    Bei der Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche wird diese dem Gebrauch durch die Allgemeinheit entzogen und steht für ihre eigentliche Funktion zum Gehen, Laufen und Fahren nicht in dem vollen Umfang zur Verfügung. Der Eigentümer der öffentlichen Verkehrsfläche gestattet dem Erlaubnisnehmer eine zeitlich und räumlich beschränkte Nutzung für seine privaten und wirtschaftlichen Zwecke.

    19.04.2018 

    Die Sondernutzung ist die private und wirtschaftliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus. Das können Gerüste, Container, Warenauslagen und Werbeaufsteller sein. Die Plakatierung an Lichtmasten der Stadt ist auch Sondernutzung.

    Bei der Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche wird diese dem Gebrauch durch die Allgemeinheit entzogen und steht für ihre eigentliche Funktion zum Gehen, Laufen und Fahren nicht in dem vollen Umfang zur Verfügung. Der Eigentümer der öffentlichen Verkehrsfläche gestattet dem Erlaubnisnehmer eine zeitlich und räumlich beschränkte Nutzung für seine privaten und wirtschaftlichen Zwecke.

    19.04.2018 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Teltow-Fläming

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Nuthefließ 2

    14943 Luckenwalde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03371 608-0

    Fax: 03371 608-9000

    E-Mail: info@teltow-flaeming.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 19.02.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Luckenwalde: Spezialisierung

      • Formloser Antrag oder Antragsformular mit einer Skizze oder einem Lageplan
      • Größe der benötigten Fläche
      • Zeitdauer

    19.04.2018 

      • Formloser Antrag oder Antragsformular mit einer Skizze oder einem Lageplan
      • Größe der benötigten Fläche
      • Zeitdauer

    19.04.2018 

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 15.06.2023 (von: Gehricke, Vivien)

    Stichwörter

    Baustellenzufahrt, Absperrungen, Bauen, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Befahren von Gehwegen, Antrag, Baustelleneinrichtungen, Baugerüsten, Baugerüst, Fahrradbügel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)