Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

    Hinweise für Michendorf: Sondernutzung an öffentlichen Straßen

    • Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum sind grundsätzlich genehmigungspflichti

    Beschreibung

    Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

    Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

    •  Absperrungen, Bauzäune
    •  Container
    •  Baugerüste, Baumaschinen
    •  Baustelleneinrichtung
    •  Ablagerung von Baumaterialien
    •  Befahren von Gehbahnen

    Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

    Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

    Hinweise für Michendorf: Sondernutzung an öffentlichen Straßen

    Die Gemeinde Michendorf hat für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile eine Sondernutzungserlaubnis erlassen. Sofern ausreichende Gründe für das Anbieten von z.B. Waren, das Aufstellen eines Containers oder die Lagerung von Baumaterialien und weitere Arten der Sondernutzung auf öffentlichem Straßenland vorliegen, muss eine Genehmigung beantragt werden.

    Wenn Sie den öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch (laufen, fahren) hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl die Fahrbahn sowie z.B. auch die Fuß- oder Radwege und Seiten,- Rand,- und Sicherheitsstreifen sowie die Grünstreifen.

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

    • Verkaufsstände, Imbissstände, Kioske u. ä.
    • Warenauslagen aller Art, soweit von der Straße aus verkauft wird
    • Weihnachtsbaumhandel
    • Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken
    • Warenautomaten, Vitrinen, Schaukästen und sonstige Anlagen über öffentlichem Straßenraum
    • Abstellen von Werbewagen
    • Vorübergehende Anbringung von Schriftbändern, Lichterketten und Girlanden
    • Werbeanlagen aller Art, soweit der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird
    • Aushänge, Anschläge an gemeindeeigenen Anschlagflächen
    • Aufsteller, Klappaufsteller
    • Fahrradständer
    • Baustelleneinrichtung, Kranarbeiten, Lagerung von Baustoffen und Container
    • Lieferungen und Straßensperrungen
    • Haltverbot, eingeschränktes Haltverbot und Umzüge
    • Aufstellung von Gerüsten und Baumaschinen
    • Nutzung der Straße während des Einbaus von Anlagen, Kanälen und Leitungen, soweit sie nicht der öffentlichen Versorgung dienen
    • Jede sonstige Art des Eingriffes in die Substanz der Straße
    • Sondernutzungen, die nicht unter vorstehenden Punkten aufgeführt sind z.B. Filmarbeiten,

    Erlaubnisfreie Sondernutzungen entnehmen Sie bitte § 4 der Satzung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    öffentliche Ordnung / Fundbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Poststr. 1

    14552 Michendorf

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033205 598-30

    Fax: 033205 598-50

    Telefon Festnetz: 033205 598-31

    E-Mail: ordnungsamt@michendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Sondernutzung

    Stichwörter

    Container, Feier, Fundbüro, Fundsache, Lagerfeuer, Musik, Nachtruhe, Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde, Ordnungsrecht, Plakate, Plakatierung, private Anpflanzung, SEPA-Mandat, Sondernutzung, Tontraeger, Tonträger, Veranstaltung

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Michendorf: Sondernutzung an öffentlichen Straßen

    Formular "Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung"; Schriftform ist erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Michendorf: Sondernutzung an öffentlichen Straßen

    Genehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Michendorf: Sondernutzung an öffentlichen Straßen

    • Die Bürgerinnen und Bürger oder Firmen stellen einen Antrag auf Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang, Grund und Dauer der Sondernutzung sowie die Angabe der genutzten Fläche in Quadratmeter
    • Nach Eingang der Antragsunterlagen prüft die Verwaltung die örtlichen Gegebenheiten sowie die rechtlichen Voraussetzungen
    • Daraufhin erlässt die Gemeindeverwaltung einen Bescheid zur Genehmigung oder Versagung der beantragten Sondernutzung
    • Zusätzlich ist nach der Straßenverkehrsordnung ein Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen (Kontakt: Landkreis Potsdam Mittelmark, Straßenverkehrsbehörde, Postfach 1138, 14801 Bad Belzig, Tel.: 03327-739 236, E-Mail: fb2@potsdam-mittelmark.de. Diese erstellt eine verkehrsrechtliche Anordnung.

    Hinweis: Jegliche Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum sind ohne Zustimmung des zuständigen Straßenbaulastträgers unzulässig und können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Michendorf: Sondernutzung an öffentlichen Straßen

    Je nach Arbeitsaufkommen und erforderlichem Abstimmungsbedarf mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde variiert die Bearbeitungszeit zwischen 4 und 6 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Michendorf: Sondernutzung an öffentlichen Straßen

    Einzelfallabhängig - die Berechnung erfolgt lt. Satzung gem.§§ 14, 15 i.V. m. der Gebührentariftabelle. Die Angaben der Anzahl der anbringenen Plakate sowie die Angaben zur Örtlichkeit und das verwendende Formular sind erforderlich.

    Tariftabelle zur Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Strassen der Gemeinde Michendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2023

    Stichwörter

    Bauen, Baugerüsten, Baugerüst, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Befahren von Gehwegen, Fahrradbügel, Baustellenzufahrt, Antrag, Absperrungen, Baustelleneinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English