Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

    Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

    •  Absperrungen, Bauzäune
    •  Container
    •  Baugerüste, Baumaschinen
    •  Baustelleneinrichtung
    •  Ablagerung von Baumaterialien
    •  Befahren von Gehbahnen

    Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

    Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Für Leegebruch wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2023

    Stichwörter

    Fahrradbügel, Baustelleneinrichtungen, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Baustellenzufahrt, Absperrungen, Bauen, Antrag, Baugerüst, Baugerüsten, Befahren von Gehwegen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English