Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Gemeinde Petershagen/Eggersdorf - III-11 Allg. Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Informationen zu Wochenmärkten in Petershagen/Eggersdorf
Rechtsgrundlage(n)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03341 4149308
Kontaktperson
Herr Ehrenfried Jäschke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03341 4149-308
Stichwörter
Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022
Stichwörter
Fahrradbügel, Baustelleneinrichtungen, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Baustellenzufahrt, Absperrungen, Bauen, Antrag, Baugerüst, Baugerüsten, Befahren von Gehwegen