Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Hinweise für Plessa: Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Nähere Informationen erhalten Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde, welche unter folgendem Link abrufbar ist:
Ein entsprechendes Formular finden Sie unter:
Nähere Informationen erhalten Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde, welche unter folgendem Link abrufbar ist:
Ein entsprechendes Formular finden Sie unter:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Aktuelles
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten:
Beschreibung
Aufgaben:
- Anordnungen
- Baumaßnahmen
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
- Personenverkehr
- Bootszulassungen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag  08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 35341 97-7664
E-Mail: stva.vks@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
Amt Plessa - Ordnungs- und Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Amt Plessa - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022
Stichwörter
Baustellenzufahrt, Absperrungen, Bauen, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Befahren von Gehwegen, Antrag, Baustelleneinrichtungen, Baugerüsten, Baugerüst, Fahrradbügel
Metainformation
- Ursprungsportal: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
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