Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Beschreibung
Aufgaben:
- Anordnungen
- Baumaßnahmen
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
- Personenverkehr
- Bootszulassungen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 08:00-12:00 Uhr * Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr * Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 35341 97-7664
E-Mail: stva.vks@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
Amt Elsterland - Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 14 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Deutsche Bahn
Linie:- Regionalbahn: RB 43
- Haltestelle: Verkehrs Management Elbe Elster
Linie:- Bus: 560 Bad Liebenwerda - Tröbitz - Doberlug-Kirchhain - Finsterwalde
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Fax: 035326 98139
E-Mail: ordnungsverwaltung@elsterland.de
Kontaktperson
SB Ordnungsverwaltung (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 035326 98130
Fax: 035326 98139
E-Mail: ordnungsverwaltung@elsterland.de
Internet
Bankverbindung
Amt Elsterland
Empfänger: Amt Elsterland
IBAN: DE57 1805 1000 3270 2000 63
BIC: WELADED1EES
Bankinstitut: Sparkasse Elbe-Elster
Stichwörter
Gefahrenabwehr, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022
Stichwörter
Fahrradbügel, Baustelleneinrichtungen, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Baustellenzufahrt, Absperrungen, Bauen, Antrag, Baugerüst, Baugerüsten, Befahren von Gehwegen