Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

    Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

    •  Absperrungen, Bauzäune
    •  Container
    •  Baugerüste, Baumaschinen
    •  Baustelleneinrichtung
    •  Ablagerung von Baumaterialien
    •  Befahren von Gehbahnen

    Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

    Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 1

    15738 Zeuthen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Zugang zum Aufzug (Rückseite vom Rathaus).

    Der Aufzug endet in der 1. Etage. Die Büroräume befinden sich in der 2. Etage.

    Öffnungszeiten

    Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 33762 753547

    Telefon Festnetz: +49 33762 753535

    Telefon Festnetz: +49 33762 753536

    E-Mail: sondernutzung@zeuthen.de

    E-Mail: zeuthen-hilft@zeuthen.de

    E-Mail: ordnungsamt@zeuthen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Zeuthen

    Empfänger: Gemeindekasse Zeuthen

    IBAN: DE61 1605 0000 3666 0252 17

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Stichwörter

    Ordnungsbehörde, Ordnungsrecht

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2023

    Stichwörter

    Baugerüsten, Baugerüst, Antrag, Zuwegung, Bauen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Fahrradbügel, Befahren von Gehwegen, Baustelleneinrichtungen, Baustellenzufahrt, Absperrungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de