Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Ordnung und Sicherheit
Aktuelles
Die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Zeuthen sowie Gewerbeangelegenheiten sind Schwerpunkte dieses Sachbereichs. Beschwerdeursachen können sein: Lärm, Verschmutzungen, Geruch, Seuchengefahr, fehlende Hausnummern, Überhänge von Grundstücken in öffentliche Verkehrsflächen, Parkverstöße etc. Verstöße gegen das Lärmschutzgesetz (LImSchG) Ordnungsbehördliche Verordnung, wie Straßenverkehrsordnung (StVO) und weitere Sondernutzung öffentliches Straßenland Bearbeitung von Anträgen zum Beispiel bei Containerstellung, Lagerung von Baumaterialien, etc.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Zugang zum Aufzug (Rückseite vom Rathaus).
Der Aufzug endet in der 1. Etage. Die Büroräume befinden sich in der 2. Etage.
Öffnungszeiten
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 33762 753536
Telefon Festnetz: +49 33762 753535
E-Mail: ordnungsamt@zeuthen.de
E-Mail: zeuthen-hilft@zeuthen.de
E-Mail: sondernutzung@zeuthen.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Überweisung
Bankverbindung
Gemeindekasse Zeuthen
Empfänger: Gemeindekasse Zeuthen
IBAN: DE61 1605 0000 3666 0252 17
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Stichwörter
Ordnungsbehörde, Ordnungsrecht
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022
Stichwörter
Baustellenzufahrt, Absperrungen, Bauen, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Befahren von Gehwegen, Antrag, Baustelleneinrichtungen, Baugerüsten, Baugerüst, Fahrradbügel