Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

    Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

    •  Absperrungen, Bauzäune
    •  Container
    •  Baugerüste, Baumaschinen
    •  Baustelleneinrichtung
    •  Ablagerung von Baumaterialien
    •  Befahren von Gehbahnen

    Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

    Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    ACHTUNG! In der Stadt Eberswlade reicht eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nicht!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    65.3 Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 39-40

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 64-653

    Fax: 03334 64-659

    E-Mail: c.zierach@eberswalde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Bauen

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142466

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141466

    E-Mail: fahrerlaubnis@kvbarnim.de

    E-Mail: svb@kvbarnim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    • Antrag für die Sondernutzung
    • Lageplan mit eingezeichnetem Standort der Sondernutzung
    • Größe der beantragten Fläche
    • Zeitraum
    • Grund der Sondernutzung

    Formulare

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Schriftlich mit Formular

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzungssatzung der Stadt Eberswalde

    Verwaltungsgebührensatzung der Stadt

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sie müssen einen Antrag auf Sondernutzung mit den entsprechenden Unterlagen stellen.

    Fristen

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Antragsfrist: 14 Tage

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    für die Sondernutzung Gebühren entsprechend Sondernutzungssatzung § 14 für die Bearbeitung Gebühren entsprechend Verwaltungsgebührensatzung 12,80 € pro Stunde!: Abgabe 12.80 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2023

    Stichwörter

    Bauen, Baugerüsten, Baugerüst, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Befahren von Gehwegen, Fahrradbügel, Baustellenzufahrt, Antrag, Absperrungen, Baustelleneinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English