Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
ACHTUNG! In der Stadt Eberswlade reicht eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nicht!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
65.3 Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christin Zierach (Sachgebietsleiterin)
Internet
Stichwörter
Bauen
Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Paul-Wunderlich-Haus
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 3334 2142466
Telefon Festnetz: +49 3334 2141466
E-Mail: fahrerlaubnis@kvbarnim.de
E-Mail: svb@kvbarnim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
- Antrag für die Sondernutzung
- Lageplan mit eingezeichnetem Standort der Sondernutzung
- Größe der beantragten Fläche
- Zeitraum
- Grund der Sondernutzung
Formulare
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Schriftlich mit Formular
Rechtsgrundlage(n)
- § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 19 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Sondernutzungssatzung der Stadt Eberswalde
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt
Verfahrensablauf
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Sie müssen einen Antrag auf Sondernutzung mit den entsprechenden Unterlagen stellen.
Fristen
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Antragsfrist: 14 Tage
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
2 Wochen
Kosten
Hinweise für Eberswalde: Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
für die Sondernutzung Gebühren entsprechend Sondernutzungssatzung § 14 für die Bearbeitung Gebühren entsprechend Verwaltungsgebührensatzung 12,80 € pro Stunde!: Abgabe 12.80 EUR
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022
Stichwörter
Bauen, Baugerüsten, Baugerüst, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Befahren von Gehwegen, Fahrradbügel, Baustellenzufahrt, Antrag, Absperrungen, Baustelleneinrichtungen