Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Stadt Bernau bei Berlin - Ordnungsamt (Parkraumüberwachung, Straßenverkehr, Bußgeldstelle)
Adresse
Postanschrift
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Kontakt
Telefon Festnetz: 03338 365251
Internet
Formulare
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung (Sondernutzungssatzung der Stadt Bernau bei Berlin)
Mit dem beiliegenden Formular können Sie bei der Stadt Bernau bei Berlin einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 3 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bernau bei Berlin erstellen.
Dieses Formular können Sie ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax (03338 365-105) an die Stadtverwaltung senden. Bitte beachten Sie, dass die Stadt Bernau bei Berlin vorerst keinen elektronischen Rechtsverkehr eröffnet hat und somit elektronisch zugeleitete Anträge nicht bearbeitet werden.
Ihre Rückfragen beantworten wir Ihnen gern unter der Rufnummer 03338 365-273.
Wir bitten Sie, den Antrag rechtzeitig zu stellen, d. h. spätestens 14 Tage vor der geplanten Sondernutzung. Hierdurch kann gewährleistet werden, Ihnen Hinweise auf weitere erforderliche Antragstellungen zu geben bzw. ggf. eine Abstimmung mit anderen Ämtern und Gemeinden zu ermöglichen. Wir möchten Sie zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass u. U. neben dem Antrag auf Sondernutzung bei der Stadt Bernau bei Berlin Genehmigungen von dem Landkreis Barnim, Untere Straßenverkehrsbehörde (Am Markt 1 in 16225 Eberswalde) erforderlich werden können. Denken Sie daher auch daran, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Stadt Bernau bei Berlin - Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03338 365343
Formulare
Antrag auf Bauerlaubnis zur Herstellung einer Grundstückszufahrt, eines Grundstückszuganges bzw. einer Baustellenzufahrt (gemäß Brandenburgischem Straßengesetz – BbgStrG – in der derzeit gültigen Fassung) zum Grundstück
Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Paul-Wunderlich-Haus
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3334 2141466
Fax: +49 3334 2142466
E-Mail: svb@kvbarnim.de
E-Mail: fahrerlaubnis@kvbarnim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022
Stichwörter
Zuwegung, Fahrradbügel, Befahren von Gehwegen, Bauen, Baustelleneinrichtungen, Baustellenzufahrt, Antrag, Baugerüsten, Absperrungen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Baugerüst