Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

    Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

    •  Absperrungen, Bauzäune
    •  Container
    •  Baugerüste, Baumaschinen
    •  Baustelleneinrichtung
    •  Ablagerung von Baumaterialien
    •  Befahren von Gehbahnen

    Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

    Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Stadt Bernau bei Berlin - Ordnungsamt (Parkraumüberwachung, Straßenverkehr, Bußgeldstelle)

    Adresse

    Postanschrift

    Bürgermeisterstraße 25

    16321 Bernau bei Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03338 365251

    Fax: 03338 365105

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung (Sondernutzungssatzung der Stadt Bernau bei Berlin)

    Mit dem beiliegenden Formular können Sie bei der Stadt Bernau bei Berlin einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 3 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bernau bei Berlin erstellen.
    Dieses Formular können Sie ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax (03338 365-105) an die Stadtverwaltung senden. Bitte beachten Sie, dass die Stadt Bernau bei Berlin vorerst keinen elektronischen Rechtsverkehr eröffnet hat und somit elektronisch zugeleitete Anträge nicht bearbeitet werden.

    Ihre Rückfragen beantworten wir Ihnen gern unter der Rufnummer 03338 365-273.

    Wir bitten Sie, den Antrag rechtzeitig zu stellen, d. h. spätestens 14 Tage vor der geplanten Sondernutzung. Hierdurch kann gewährleistet werden, Ihnen Hinweise auf weitere erforderliche Antragstellungen zu geben bzw. ggf. eine Abstimmung mit anderen Ämtern und Gemeinden zu ermöglichen. Wir möchten Sie zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass u. U. neben dem Antrag auf Sondernutzung bei der Stadt Bernau bei Berlin Genehmigungen von dem Landkreis Barnim, Untere Straßenverkehrsbehörde (Am Markt 1 in 16225 Eberswalde) erforderlich werden können. Denken Sie daher auch daran, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bernau bei Berlin - Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Bürgermeisterstraße 25

    16321 Bernau bei Berlin

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03338 365105

    Telefon Festnetz: 03338 365343

    E-Mail: bauverwaltung@bernau-bei-berlin.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Bauerlaubnis zur Herstellung einer Grundstückszufahrt, eines Grundstückszuganges bzw. einer Baustellenzufahrt (gemäß Brandenburgischem Straßengesetz - BbgStrG - in der derzeit gültigen Fassung) zum Grundstück

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Barnim - Untere Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142466

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141466

    E-Mail: fahrerlaubnis@kvbarnim.de

    E-Mail: svb@kvbarnim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2023

    Stichwörter

    Bauen, Baugerüsten, Baugerüst, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Befahren von Gehwegen, Fahrradbügel, Baustellenzufahrt, Antrag, Absperrungen, Baustelleneinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English