Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Baustelle
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen mit zugelassenen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gesichert werden.
Dazu gehören z. B.:
- Kranaufstellungen
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
Vor Beginn der Maßnahme muss der Bauunternehmer bzw. der Bauherr von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Der Bauunternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Arbeitsgruppe Baustellen und Verkehrssteuerung ist dann ein schriftlicher Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung (sondernutzungbaustellen@rathaus.potsdam.de) zu stellen. Unter Download/Links ist ein Antragsformular zu finden.
Dabei wird in der Verfahrensweise unterschieden nach dem:
- Hauptnetz („Vorrangnetz“ - wichtige Verbindungsstraßen) und dem
- Nebennetz.
Im Zweifelsfall kann die Klassifizierung des Netzes bei der Arbeitsgruppe Baustellen und Verkehrssteuerung unter 0331-289 2752 oder sondernutzungbaustellen@rathaus.potsdam.de erfragt werden.
Begehung
Bei Notwendigkeit sollte vor Antragstellung eine Ortsbegehung stattfinden. Die Organisation der Ortsbegehung (Terminabstimmung und Einladung der entsprechenden Behörden und Einrichtungen) erfolgt in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Baustellen- und Verkehrssteuerung unter Telefon 0331/289-3258/59, Fax-Nr. 0331/289-3294. Die Festlegungen der Begehung sind durch den Antragsteller/ die Antragstellerin in einer Niederschrift festzuhalten und den Teilnehmern zuzustellen.Unabhängig von der o.g. Begehung sind durch den Antragsteller/ die Antragstellerin vor Baubeginn der Maßnahme eine Zustandsermittlung sowie Abstimmungen zur Wiederherstellung und Abnahme der betroffenen Verkehrsflächen mit dem zuständigen Bereich des Grün- und Verkehrsflächen zu veranlassen.
Maßnahmen im Straßennetz
Verkehrsraumeinschränkungen im Hauptnetz und Nebenstraßennetz sind vor Maßnahmebeginn durch die Sperrkommission zu bestätigen, Maßnahmen im Hauptnetz zusätzlich durch das Baustellenmanagement der Landeshauptstadt Potsdam. Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen (siehe Antragstellung) ist bei der Arbeitsgruppe Baustellen- und Verkehrssteuerung einzureichen. Nach den Sitzungen der Sperrkommission/ Baustellenmanagement, die wöchentlich stattfinden, hat der Antragsteller/die Antragstellerin die Möglichkeit, sich bei der Straßenverkehrsbehörde (Ansprechpartner s. o.) über die Entscheidung zu seinem Antrag zu informieren, wobei aber erst die schriftliche Genehmigung zum Baubeginn berechtigt.Bei Straßenbaumaßnahmen, die im Auftrag des Straßenbaulastträgers ausgeführt werden, bedarf es keiner Beantragung einer Sondernutzung, lediglich der erforderlichen Verkehrszeichenaufstellung.
Öffentlichkeits- und Anliegerinformation
Für Sperrungen, die Umleitungen bewirken und zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen führen, erfolgt die Öffentlichkeitsinformation über das Baustellenmanagement. Die Information der Öffentlichkeit und der Anlieger im unmittelbaren Baubereich ist Aufgabe des Antragstellers/ der Antragstellerin. Diese Information ist durch geeignete Mittel (z. B. durch persönliche Information der Betroffenen, Postwurfsendung o.a.) rechtzeitig und umfassend sicherzustellen.
Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Baustelle (IES:Potsdam)
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen mit zugelassenen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gesichert werden.
Dazu gehören z. B.:
- Kranaufstellungen
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
Vor Beginn der Maßnahme muss der Bauunternehmer bzw. der Bauherr von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Der Bauunternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Arbeitsgruppe Baustellen und Verkehrssteuerung ist dann ein schriftlicher Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung (sondernutzungbaustellen@rathaus.potsdam.de) zu stellen. Unter Download/Links ist ein Antragsformular zu finden.
Dabei wird in der Verfahrensweise unterschieden nach dem:
- Hauptnetz ("Vorrangnetz" - wichtige Verbindungsstraßen) und dem
- Nebennetz.
Im Zweifelsfall kann die Klassifizierung des Netzes bei der Arbeitsgruppe Baustellen und Verkehrssteuerung unter 0331-289 2752 oder sondernutzungbaustellen@rathaus.potsdam.de erfragt werden.
Begehung
Bei Notwendigkeit sollte vor Antragstellung eine Ortsbegehung stattfinden. Die Organisation der Ortsbegehung (Terminabstimmung und Einladung der entsprechenden Behörden und Einrichtungen) erfolgt in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Baustellen- und Verkehrssteuerung unter Telefon 0331/289-3258/59, Fax-Nr. 0331/289-3294. Die Festlegungen der Begehung sind durch den Antragsteller/ die Antragstellerin in einer Niederschrift festzuhalten und den Teilnehmern zuzustellen.Unabhängig von der o.g. Begehung sind durch den Antragsteller/ die Antragstellerin vor Baubeginn der Maßnahme eine Zustandsermittlung sowie Abstimmungen zur Wiederherstellung und Abnahme der betroffenen Verkehrsflächen mit dem zuständigen Bereich des Grün- und Verkehrsflächen zu veranlassen.
Maßnahmen im Straßennetz
Verkehrsraumeinschränkungen im Hauptnetz und Nebenstraßennetz sind vor Maßnahmebeginn durch die Sperrkommission zu bestätigen, Maßnahmen im Hauptnetz zusätzlich durch das Baustellenmanagement der Landeshauptstadt Potsdam. Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen (siehe Antragstellung) ist bei der Arbeitsgruppe Baustellen- und Verkehrssteuerung einzureichen. Nach den Sitzungen der Sperrkommission/ Baustellenmanagement, die wöchentlich stattfinden, hat der Antragsteller/die Antragstellerin die Möglichkeit, sich bei der Straßenverkehrsbehörde (Ansprechpartner s. o.) über die Entscheidung zu seinem Antrag zu informieren, wobei aber erst die schriftliche Genehmigung zum Baubeginn berechtigt.Bei Straßenbaumaßnahmen, die im Auftrag des Straßenbaulastträgers ausgeführt werden, bedarf es keiner Beantragung einer Sondernutzung, lediglich der erforderlichen Verkehrszeichenaufstellung.
Öffentlichkeits- und Anliegerinformation
Für Sperrungen, die Umleitungen bewirken und zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen führen, erfolgt die Öffentlichkeitsinformation über das Baustellenmanagement. Die Information der Öffentlichkeit und der Anlieger im unmittelbaren Baubereich ist Aufgabe des Antragstellers/ der Antragstellerin. Diese Information ist durch geeignete Mittel (z. B. durch persönliche Information der Betroffenen, Postwurfsendung o.a.) rechtzeitig und umfassend sicherzustellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 4754 Arbeitsgruppe Baustellen und Verkehrssteuerung
Beschreibung
Die Arbeitsgruppe Baustellen- und Verkehrssteuerung ist verantwortlich für die Genehmigung von Baumaßnahmen und Sperrungen auf öffentlichem Straßenland, für die Planung, den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Lichtsignalanlagen, elektrisch versenkbaren Pollern sowie dem Verkehrsinformationssystem (Informationstafeln) und der Verkehrsmanagementzentrale. Die Arbeitsgruppe setzt Maßnahmen aus dem SteK-Verkehr hinsichtlich der Gesamtverkehrssteuerung insbesondere der ÖV-Beschleunigung um. Die Reduzierung von Luftschadstoffen durch den motorisierten Verkehr nimmt hierbei eine besondere Rolle ein.
Bauvorhaben, die den Verkehr in der Landeshauptstadt Potsdam maßgeblich beeinflussen, werden von der Beantragung bis zur Realisierung der Maßnahme elektronisch erfasst und im Rahmen des Baustellenmanagements bearbeitet, um Störungen und Beeinträchtigungen der Mobilität in Potsdam minimieren zu können.
Die Internetseite www.mobil-potsdam.de wird von der Arbeitsgruppe betrieben und bietet u.a. aktuelle Information zur Verkehrslage, Baustellen und Parken. Störungsmeldungen von Verkehrseirichtungen und Lichtsignalanlagen werden erfasst und bearbeitet.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
14469 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Öffnungszeiten
Mo 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Straßensondernutzung (Baustelle) - Antrag
Straßensondernutzung (Baustelle) - Verlängerung
Baustellen im Potsdamer Stadtgebiet
Aktuelle Verkehrslage
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Baustelle
Der Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung und zur Zustimmung der Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes ist schriftlich zu stellen.
- Antragsformular (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
- Bei Straßen des Hauptnetzes sind drei Exemplare einzureichen, für das Nebennetz genügt ein Exemplar
- Anträge sind prinzipiell nur auf eine Straße bezogen zu stellen.
- Betrifft das Vorhaben mehrere Straßen, ist für jede Straße ein separater Antrag erforderlich.
- Bei mehreren Bauabschnitten auf einer Straße ist ein Bauablaufplan mit entsprechend aufbereiteten Einzelterminen, Lageplänen und Verkehrszeichenplänen einzureichen.
- Bei Einschränkungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind diese gesondert mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen abzustimmen.
- Sich abzeichnende Terminverschiebungen bzw. -verlängerungen sind umgehend neu zu beantragen bzw. anzuzeigen.
- Bei Änderungen der räumlichen Ausdehnung oder Verkehrsorganisation ist ein ergänzender bzw. komplett neuer Antrag einzureichen.
Anträge, die nicht den genannten Erfordernissen entsprechen, können nicht bearbeitet werden.
Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Baustelle (IES:Potsdam)
Der Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung und zur Zustimmung der Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes ist schriftlich zu stellen.
- Antragsformular (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
- Bei Straßen des Hauptnetzes sind drei Exemplare einzureichen, für das Nebennetz genügt ein Exemplar
- Anträge sind prinzipiell nur auf eine Straße bezogen zu stellen.
- Betrifft das Vorhaben mehrere Straßen, ist für jede Straße ein separater Antrag erforderlich.
- Bei mehreren Bauabschnitten auf einer Straße ist ein Bauablaufplan mit entsprechend aufbereiteten Einzelterminen, Lageplänen und Verkehrszeichenplänen einzureichen.
- Bei Einschränkungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind diese gesondert mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen abzustimmen.
- Sich abzeichnende Terminverschiebungen bzw. -verlängerungen sind umgehend neu zu beantragen bzw. anzuzeigen.
- Bei Änderungen der räumlichen Ausdehnung oder Verkehrsorganisation ist ein ergänzender bzw. komplett neuer Antrag einzureichen.
Anträge, die nicht den genannten Erfordernissen entsprechen, können nicht bearbeitet werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 19 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Baustelle
§§ 45, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Baustelle (IES:Potsdam)
§§ 45, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Fristen
Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Baustelle
- 14 Tage Mindestantragsfrist für alle Maßnahmen
Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Baustelle (IES:Potsdam)
- 14 Tage Mindestantragsfrist für alle Maßnahmen
Kosten
Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Baustelle
10,20 bis 767,00 Euro
Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach der geltenden Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam erhoben.
Hinweise für Potsdam: Straßensondernutzung - Baustelle (IES:Potsdam)
10,20 bis 767,00 Euro
Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach der geltenden Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 05.07.2022
Stichwörter
Baustellenzufahrt, Absperrungen, Bauen, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Befahren von Gehwegen, Antrag, Baustelleneinrichtungen, Baugerüsten, Baugerüst, Fahrradbügel