Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten
Die Hornisse, viele Wespenarten und Wildbienen einschließlich Hummeln stehen unter Artenschutz.
Beschreibung
Die Hornisse, viele Wespenarten und Wildbienen einschließlich Hummeln stehen unter Artenschutz.
Viele dieser Arten gehören zu den staatenbildenden Insekten. Ihr Volk stirbt nach dem Sommer, nur die Königinnen überwintern und bilden im nächsten Jahr ein neues Volk. Bei den Wildbienen, die keine Staaten bilden, überdauern die Larven in Bruthöhlen. Sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren das Artengefüge der Insekten, Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können. Honigbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten.
Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an, wenn sie ungestört sind. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Getränke oder Speisen.
Die Nester werden in natürlichen Höhlen (z. B. Spechthöhlen) oder auch in künstlichen Hohlräumen wie Dachböden gebaut. Manchmal werden auch Nist- oder Rolllädenkästen besiedelt. Der Nestbereich (ca. 4 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:
- heftige, schnelle Bewegungen
- längeres Verstellen der Flugbahn
- Erschütterungen des Nestes
- Manipulationen am Nest oder Flugloch
- direktes Anatmen der Tiere
Ein Hornissenstich ist für normal empfindliche Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere friedlich. Vorsicht ist bei Bienengiftallergie geboten.
In Ausnahmefällen: Umsiedelung des Nestes
Im Fall einer Gefährdung von Menschen durch die Insekten kann eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedelung des Nestes bei der jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises beantragt werden. Bevor an eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes gedacht wird, können folgende Maßnahmen helfen:
- Separieren des Nestes auf dem Dachboden vom übrigen Wohnraum mit einem dünnmaschigen Netz
- Absperrung des Nestbereiches mit einem Zaun in circa 5 Meter Abstand
- Anbringen einer Sichtblende
Hinweis: Rat finden Sie außerdem vor Ort bei Naturschutzvereinen oder Imkern.
zuständige Stelle
Untere Naturschutzbehörde
Ansprechpartner
Für Uebigau-Wahrenbrück wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben:
- Welche Insektenart soll entfernt werden (Wildbienen, Hummeln, Wespen, Hornisse)? Ggf. telefonisch vorab klären
- Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus (Adresse, Lageskizze)
- Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung (z.B. Lage unmittelbar neben Fenstern, Türen, Betroffenheit von Kleinkindern oder Allergikern
- Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
- Falls Sie eine Firma damit beauftragen: Name und Anschrift des Unternehmens
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg am 30.06.2022
Stichwörter
Insekten, Hornisse, Hummel, Biene, Wespe, Insektennest