Gebührenfestsetzung für Kindertagesbetreuung Änderung

    Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

    Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.

    Beschreibung

    Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Ludwigsfelde - Fachdienst Kindertagesbetreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    14974 Ludwigsfelde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03378 827-243

    Telefon Festnetz: 03378 827-149

    Telefon Festnetz: 03378 827-105

    Fax: 03378 827124

    Telefon Festnetz: 03378 827-155

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
    • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
    • Einkommensnachweis

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    - Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

    - Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Widerspruch

    - Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    - Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

    - Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

    - Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

    - Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.

    Fristen

    Antragsfrist: 4 Wochen (Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.)

    Bearbeitungsdauer

    1 - 4 Wochen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stadt Luckenwalde, Amt 10 Bildung, Jugend und IT am 15.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2022

    Stichwörter

    Betreuungsgebühren Kind, Prüfung Einkommen Kita, Kitagebühr, Gebühren Kita, Elternbeitrag, Kindergarten, Einkommensnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English