Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung
Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.
Beschreibung
Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag     09:00 - 12:00 Uhr , 13:30 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:30 - 16:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: christopher.nowak@lkprignitz.de
Formulare
Kindertagespflege - Ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in Kindertagesstätten
Kindertagespflege - Arbeitszeitbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber
Kindertagespflege - Veränderungsmitteilung zum Antrag für die Aufnahme und Betreuung
Kindertagespflege - Bewerberfragebogen für Kindertagespflegepersonen
Kindertagespflege - Einkommensüberprüfung bei Kindertagespflegebetreuung
Kita - Ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in einer Kindertagesstätte
Kindertagespflege - Antrag für die Aufnahme und Betreuung in Kindertagespflege
Stichwörter
Kita
erforderliche Unterlagen
- Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
- Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
- Einkommensnachweis
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.
- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.
- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.
- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.
- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.
Fristen
Antragsfrist: 4 Wochen (Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.)
Bearbeitungsdauer
1 - 4 Wochen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Stadt Luckenwalde, Amt 10 Bildung, Jugend und IT am 15.06.2022
Stichwörter
Gebühren Kita, Elternbeitrag, Prüfung Einkommen Kita, Betreuungsgebühren Kind, Einkommensnachweis, Kitagebühr, Kindergarten