Gebührenfestsetzung für Kindertagesbetreuung Änderung

    Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

    Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.

    Beschreibung

    Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 49

    19348 Perleberg

    Haus 6

    Öffnungszeiten

    Dienstag     09:00 - 12:00 Uhr , 13:30 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Kindertagespflege - Ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in Kindertagesstätten
    Kindertagespflege - Arbeitszeitbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber
    Kindertagespflege - Veränderungsmitteilung zum Antrag für die Aufnahme und Betreuung
    Kindertagespflege - Bewerberfragebogen für Kindertagespflegepersonen
    Kindertagespflege - Einkommensüberprüfung bei Kindertagespflegebetreuung
    Kita - Ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in einer Kindertagesstätte
    Kindertagespflege - Antrag für die Aufnahme und Betreuung in Kindertagespflege

    Stichwörter

    Kita

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2022 (von: Löther, Annette)

    Technisch geändert am 10.11.2023 (von: Scheidler, Martin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
    • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
    • Einkommensnachweis

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    - Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

    - Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Widerspruch

    - Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    - Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

    - Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

    - Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

    - Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.

    Fristen

    Antragsfrist: 4 Wochen (Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.)

    Bearbeitungsdauer

    1 - 4 Wochen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stadt Luckenwalde, Amt 10 Bildung, Jugend und IT am 15.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 15.12.2022 (von: Schulze, Ralf)

    Stichwörter

    Gebühren Kita, Elternbeitrag, Prüfung Einkommen Kita, Betreuungsgebühren Kind, Einkommensnachweis, Kitagebühr, Kindergarten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)