Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung
Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.
Hinweise für Michendorf: Anpassung des Kostenbeitrages für die Benutzung einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Michendorf
Bei Veränderung Ihres Einkommens oder der persönlichen Verhältnisse werden die Kostenbeiträge angepasst. Hierzu benötigt die zuständige Stelle eine aktuelle Einkommenserklärung.
Bei Veränderung Ihres Einkommens oder der persönlichen Verhältnisse werden die Kostenbeiträge angepasst. Hierzu benötigt die zuständige Stelle eine aktuelle Einkommenserklärung.
Beschreibung
Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.
Hinweise für Michendorf: Anpassung des Kostenbeitrages für die Benutzung einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Michendorf
Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege, integrierte Kindertagesbetreuung) befindet, sind dafür Kostenbeiträge (Elternbeiträge) zu entrichten. Zur Bestimmung der Höhe dieser Kostenbeiträge ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.
Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege, integrierte Kindertagesbetreuung) befindet, sind dafür Kostenbeiträge (Elternbeiträge) zu entrichten. Zur Bestimmung der Höhe dieser Kostenbeiträge ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Kita-Service / Tagespflege
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 033205 598-50
Telefon Festnetz: 033205 598-94
Telefon Festnetz: 033205 598-93
Telefon Festnetz: 033205 598-93
Telefon Festnetz: 033205 598-94
E-Mail: kitaservice@michendorf.de
Kontaktperson
Frau Maguhn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 033205 598-93
Fax: 033205 598-50
Telefon Festnetz: 033205 598-93
E-Mail: kita-service@michendorf.de
Frau Krieger
Postanschrift
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Telefon Festnetz: 033205 598-94
Telefon Festnetz: 033205 598-94
Fax: 033205 598-50
E-Mail: kita-service@michendorf.de
Internet
Stichwörter
Anmelden, Bedarfsnachweis, Einkommenserklärung, Hort, Hortanmeldung, Kind anmelden, Kindertagesstätte, Kita, Kita Anmeldung, Rechtsanspruch, Sorgeberechtigung, vorzeitige Einschulung
erforderliche Unterlagen
- Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
- Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
- Einkommensnachweis
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- Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
- Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
- Bestätigung des Arbeitgebers zur Festlegung des Rechtsanspruches auf Betreuung
- Einkommensnachweis
- Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
- Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
- Bestätigung des Arbeitgebers zur Festlegung des Rechtsanspruches auf Betreuung
- Einkommensnachweis
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
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Formulare vorhanden: Ja
Formulare vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.
- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.
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- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.
- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.
- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.
- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.
Rechtsgrundlage(n)
- § 90 Absatz 1 Nr.3 SGB VIII
- §§ 17, 17a und 18 Absatz 2 des Kindertagesstättengesetzes (KitaG)
- Kita-Beitragsbefreiungsverordnung (KitaBBV)
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
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- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.
- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.
- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.
- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.
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- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.
- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.
- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.
- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.
- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.
- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.
- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.
- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.
Fristen
Antragsfrist: 4 Wochen (Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.)
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Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.
Antragsfrist: 4 Wochen
Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.
Antragsfrist: 4 Wochen
Bearbeitungsdauer
1 - 4 Wochen
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1 - 4 Wochen
1 - 4 Wochen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Stadt Luckenwalde, Amt 10 Bildung, Jugend und IT am 15.06.2022
Hinweise für Michendorf: Anpassung des Kostenbeitrages für die Benutzung einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Michendorf
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Michendorf, Innere Verwaltung, Bildung und Soziales am 15.06.2022
Stichwörter
Gebühren Kita, Elternbeitrag, Prüfung Einkommen Kita, Betreuungsgebühren Kind, Einkommensnachweis, Kitagebühr, Kindergarten
Metainformation
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