• Fehrbellin (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)
Gebührenfestsetzung für Kindertagesbetreuung Änderung

Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.

Beschreibung

Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Fehrbellin (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
  • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
  • Einkommensnachweis

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

- Widerspruch

- Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.

Fristen

Antragsfrist: 4 Wochen (Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.)

Bearbeitungsdauer

1 - 4 Wochen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Stadt Luckenwalde, Amt 10 Bildung, Jugend und IT am 15.06.2022

Version

Technisch erstellt am 22.06.2022

Technisch geändert am 15.12.2022

Stichwörter

Gebühren Kita, Einkommensnachweis, Kindergarten, Elternbeitrag, Prüfung Einkommen Kita, Kitagebühr, Betreuungsgebühren Kind

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020