Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung
Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.
Beschreibung
Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abteilung Bildung und Soziales, Bereich Schulen/Kita/Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Kirchplatz Gransee
Linien:- Bus: 837
- Bus: 833
- Bus: 845
- Bus: 854
- Bus: 841
- Bus: 836
- Bus: 835
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03306 751-308(Vietz, Silke)
Telefon Festnetz: 03306 751-302(Wolf, Christina)
Kontaktperson
Frau Christina Wolf (Kita/Schulen/Soziales)
Frau Silke Vietz (Kita/Schulen/Soziales)
Internet
Bankverbindung
Amt Gransee und Gemeinden
Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden
IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00
BIC: BEVODEBB
Bankinstitut: Berliner Volksbank
Amt Gransee und Gemeinden
Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden
IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Formulare
Abmeldung aus einer Kindertagesstätte im Amt Gransee und Gemeinden
Einzugsermächtigung zum Einzug von Kita-Beiträgen durch Lastschriften
erforderliche Unterlagen
- Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
- Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
- Einkommensnachweis
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.
- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.
- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.
- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.
- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.
Fristen
Antragsfrist: 4 Wochen (Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.)
Bearbeitungsdauer
1 - 4 Wochen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Stadt Luckenwalde, Amt 10 Bildung, Jugend und IT am 15.06.2022
Stichwörter
Gebühren Kita, Kindergarten, Betreuungsgebühren Kind, Kitagebühr, Elternbeitrag, Prüfung Einkommen Kita, Einkommensnachweis