Gebührenfestsetzung für Kindertagesbetreuung Änderung

    Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

    Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.

    Beschreibung

    Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.

    Hinweise für Plessa: Änderung der Gebühr für die Nutzung der Kindertagesbetreuung

    Nähere Informationen erhalten Sie in den Kitasatzungen der jeweiligen Gemeinde, welche unter folgendem Link abrufbar sind:

    Satzungen Amt Plessa

    Entsprechende Formulare erhalten Sie unter:

    Formulare Amt Plessa

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Plessa - Kindereinrichtungen und Schulen, Bibliothek

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinweg 6

    04928 Plessa

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2022 (von: Kusch, Melanie)

    Technisch geändert am 01.03.2023 (von: Kusch, Melanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
    • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
    • Einkommensnachweis

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    - Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

    - Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Widerspruch

    - Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    - Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

    - Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

    - Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

    - Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.

    Fristen

    Antragsfrist: 4 Wochen (Im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtungen sind Änderungen unmittelbar gegenüber dem Träger anzuzeigen.)

    Bearbeitungsdauer

    1 - 4 Wochen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stadt Luckenwalde, Amt 10 Bildung, Jugend und IT am 15.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 15.12.2022 (von: Schulze, Ralf)

    Stichwörter

    Gebühren Kita, Elternbeitrag, Prüfung Einkommen Kita, Betreuungsgebühren Kind, Einkommensnachweis, Kitagebühr, Kindergarten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)