Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

    Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

    Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Beschreibung

    Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

    Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

    Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg

    Zuständigkeit

    Abteilung T1 Technischer Umweltschutz

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 60 10 61

    14410 Potsdam

    Hausanschrift

    Seeburger Chaussee 2

    14476 Potsdam

    OT Groß Glienicke

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033201 442-0

    Fax: 033201 442-662

    E-Mail: infoline@lfu.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 23 - Gemeindeentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensstraße 3

    14797 Kloster Lehnin

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busanbindung
      Linie:
      • Bus: 580, 554, 553, 645

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Friedensstraße 3

    14797 Kloster Lehnin

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 07:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr. geschlossen/ Onlineterminvergabe

    Kontakt

    Fax: 03382 730762

    Telefon Festnetz: 03382 73070

    E-Mail: bauamt@lehnin.de

    E-Mail: ordnungsamt@lehnin.de

    E-Mail: buergerservice@lehnin.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Bauleitplanung, Stadtentwicklung

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Land Brandenburg:

    Welche Formulare für das konkrete Vorhaben auszufüllen sind und welche zusätzlichen Unterlagen eingereicht werden müssen, wird verbindlich von der Genehmigungsbehörde festgelegt. Dies kann in einem Vorgespräch erfolgen. Dem Genehmigungsantrag sind in der Regel Pläne, Fließschemata und Beschreibungen/Erläuterungen von Maßnahmen und Betriebsweisen beizufügen.

    Formulare

    Land Brandenburg:

    Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz stellt Antragstellern für die immissionsschutzrechtliche Antragstellung das Programm "Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA)" kostenlos zur Verfügung. Das Programm unterstützt den Antragsteller durch Hilfetexte, Schlüsseltabellen, Voreinstellungen in Formularen und automatische Übernahme von Eingaben in nachfolgende Formulare bei der vollständigen und richtigen Antragstellung. Gleichzeitig dient das Programm dazu, die Übermittelung von Anträgen auf elektronischem Weg über eine virtuelle Poststelle (Governicus Communicator) vorzubereiten und ermöglicht somit die Übergabe von Anträgen sowohl in elektronischer als auch in papiergebundener Form.

    Zur Vereinheitlichung der Verfahrensweise im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird die Verwendung der aus ELiA erzeugten Formulare gemäß ELiA-Erlass vom 19.05.2016 für die Antragstellung vorgeschrieben.

    Bereits in der Projektierungsphase empfiehlt sich die Kontaktaufnahme der Antragstellerin mit der zuständigen Genehmigungsbehörde (Vorantragsberatung). Je früher die Behörde informiert wird, desto besser kann sie ihre gesetzlich vorgesehene Beratungsfunktion wahrnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
    • Klage

    Land Brandenburg:

    Nach Bekanntmachung der Genehmigung beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat.

    Verfahrensablauf

    Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind. Ist der Antrag vollständig, ist dieser ggfs. mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. In vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, erfolgt keine öffentliche Auslegung und findet kein Erörterungstermin statt. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben. Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert. Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden. Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    Fristen

    Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Land Brandenburg:

    Über den Genehmigungsantrag ist nach Eingang des Antrags und der einzureichenden vollständigen Unterlagen in förmlichen Verfahren innerhalb einer Frist von sieben Monaten und in vereinfachten Verfahren innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entscheiden.

    Kosten

    Land Brandenburg:

    Für die Entscheidung über einen Genehmigungsantrag wird auch im Fall der Ablehnung oder Einstellung des Verfahrens für zurückgezogene Anträge eine Gebühr nach den Vorschriften des Gebührengesetzes und der Gebührenordnung erhoben. Diese ist abhängig von den Errichtungskosten und schließt Gebühren für andere Amtshandlungen, z. B. Stellungnahmen der Baubehörde, mit ein. Auslagen für z. B. Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Raummiete bei Erörterungsterminen, aber auch von der Behörde in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten sind von der Antragstellerin zu erstatten.

    Weitere Informationen

    Land Brandenburg:

    Die Installationsdatei für ELiA sowie Hinweise zur Installation von ELiA und der Verknüpfung mit dem Governicus Communicator finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Umwelt.

    Dort finden Sie auch die zuständigen Ansprechpartner in den drei Genehmigungsverfahrensstellen Ost, Süd und West des Landesamt für Umwelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg am 25.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Umwelteinwirkungen, Errichtung, genehmigungsbedürftig, Betrieb, immissionsschutzrechtlich, Anlage, Immissionsschutz, Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English