Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Beschreibung
Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.
Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg
Zuständigkeit
Abteilung T1 Technischer Umweltschutz
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Land Brandenburg:
Welche Formulare für das konkrete Vorhaben auszufüllen sind und welche zusätzlichen Unterlagen eingereicht werden müssen, wird verbindlich von der Genehmigungsbehörde festgelegt. Dies kann in einem Vorgespräch erfolgen. Dem Genehmigungsantrag sind in der Regel Pläne, Fließschemata und Beschreibungen/Erläuterungen von Maßnahmen und Betriebsweisen beizufügen.
Formulare
Land Brandenburg:
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz stellt Antragstellern für die immissionsschutzrechtliche Antragstellung das Programm "Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA)" kostenlos zur Verfügung. Das Programm unterstützt den Antragsteller durch Hilfetexte, Schlüsseltabellen, Voreinstellungen in Formularen und automatische Übernahme von Eingaben in nachfolgende Formulare bei der vollständigen und richtigen Antragstellung. Gleichzeitig dient das Programm dazu, die Übermittelung von Anträgen auf elektronischem Weg über eine virtuelle Poststelle (Governicus Communicator) vorzubereiten und ermöglicht somit die Übergabe von Anträgen sowohl in elektronischer als auch in papiergebundener Form.
Zur Vereinheitlichung der Verfahrensweise im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird die Verwendung der aus ELiA erzeugten Formulare gemäß ELiA-Erlass vom 19.05.2016 für die Antragstellung vorgeschrieben.
Bereits in der Projektierungsphase empfiehlt sich die Kontaktaufnahme der Antragstellerin mit der zuständigen Genehmigungsbehörde (Vorantragsberatung). Je früher die Behörde informiert wird, desto besser kann sie ihre gesetzlich vorgesehene Beratungsfunktion wahrnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- § 5 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- § 10 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- § 6 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 4. BImSchV
- https://dejure.org/gesetze/BImSchG/15.html
- https://dejure.org/gesetze/BImSchG/16.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
Land Brandenburg:
Nach Bekanntmachung der Genehmigung beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat.
Verfahrensablauf
Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind. Ist der Antrag vollständig, ist dieser ggfs. mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. In vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, erfolgt keine öffentliche Auslegung und findet kein Erörterungstermin statt. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben. Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert. Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden. Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Fristen
Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Über den Genehmigungsantrag ist nach Eingang des Antrags und der einzureichenden vollständigen Unterlagen in förmlichen Verfahren innerhalb einer Frist von sieben Monaten und in vereinfachten Verfahren innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entscheiden.
Kosten
Land Brandenburg:
Für die Entscheidung über einen Genehmigungsantrag wird auch im Fall der Ablehnung oder Einstellung des Verfahrens für zurückgezogene Anträge eine Gebühr nach den Vorschriften des Gebührengesetzes und der Gebührenordnung erhoben. Diese ist abhängig von den Errichtungskosten und schließt Gebühren für andere Amtshandlungen, z. B. Stellungnahmen der Baubehörde, mit ein. Auslagen für z. B. Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Raummiete bei Erörterungsterminen, aber auch von der Behörde in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten sind von der Antragstellerin zu erstatten.
Weitere Informationen
Land Brandenburg:
Die Installationsdatei für ELiA sowie Hinweise zur Installation von ELiA und der Verknüpfung mit dem Governicus Communicator finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Umwelt.
Dort finden Sie auch die zuständigen Ansprechpartner in den drei Genehmigungsverfahrensstellen Ost, Süd und West des Landesamt für Umwelt.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg am 25.05.2022
Stichwörter
Umwelteinwirkungen, Errichtung, genehmigungsbedürftig, Betrieb, immissionsschutzrechtlich, Anlage, Immissionsschutz, Genehmigung