Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 49

    19348 Perleberg

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben A, B, C, D, F, I)

      Telefon Festnetz: 03876 713358

    • Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben E, K, M, V)

      Telefon Festnetz: 03876 713579

    • Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben G, H, J, L)

      Telefon Festnetz: 03876 713308

    • Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben N, O, P, Q, R, Sch)

      Telefon Festnetz: 03876 713352

    • Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben S, St, T, U, W, X, Y, Z)

      Telefon Festnetz: 03876 713349

    Formulare

    Fahrerlaubnis - Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift
    Fahrerlaubnis - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Ausstellung eines Ersatzführerscheins / Umtausch Führerschein, Neuerteilung der Fahrerlaubnis
    Fahrerlaubnis - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Ausstellung eines Ersatzführerscheins / Umtausch Führerschein, Neuerteilung der Fahrerlaubnis

    Stichwörter

    Führerschein, Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Land Brandenburg:

    Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, welche Fahrerlaubnisklassen Ihnen bereits erteilt wurden. Sie kann hierzu entsprechende Registerauskünfte einholen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Land Brandenburg:

    Das neu ausgestellte Führerscheindokument erhält eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Besitzsstand der Fahrerlaubnis ist davon nicht betroffen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Ersatz, Führerschein verloren, Führerschein Tausch, Führerschein Unbrauchbarkeit, Verlust, Diebstahl, Ersatzführerschein, Fahrerlaubnis, neuer Führerschein, Diebstahl Führerschein, Fahrerlaubnis Tausch, Führerschein unleserlich, Verloren, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Führerschein gestohlen, Unleserlichkeit, Führerscheinstelle, Führerschein, verloren, Fahrerlaubnisbehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English