Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark - 27 Fachdienst Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Werder, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: RE 1
- Haltestelle: Werder, Post
Linien:- Bus: 607
- Bus: 631
- Bus: 641
- Haltestelle: Werder, Am Gutshof
Linien:- Bus: 630
- Bus: 580
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 033841 91-0
Internet
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinanträge, Führerscheinstelle, Führerscheinumtausch
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022
Stichwörter
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