Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Schwarzheide - Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: im Hinterhof des Bürgerhauses (über Geschwister-Scholl-Str.)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Nahverkehr - Haltestelle Bürgerhaus
Bus: 616, 617, 622, 623, 624
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Bürgerservicebüro / Einwohnermeldeamt ist nicht rollstuhlgerecht. Die entsprechenden Mitarbeiter werden sich aber dennoch um Ihr Anliegen kümmern.
Verwenden Sie bitte der hinteren Eingang vom Parkplatz aus und benutzen die Klingel / Sprechanlage.
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen (nur nach Vereinbarung) Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Fr.   nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 035752 85340(Einwohnermeldeamt)
Telefon Festnetz: 035752 85326(Fundbüro)
Fax: 035752 85598
E-Mail: a.richter@schwarzheide.de
E-Mail: i.ihle@schwarzheide.de
Formulare
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Fundanzeige
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022
Stichwörter
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