Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eberswalde, Am Markt
      Linien:
      • Bus: 861
      • Bus: 862
      • Bus: 910
      • Bus: 865

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Jahnstr. 45

    16321 Bernau bei Berlin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eberswalde, Am Markt
      Linien:
      • Bus: 861
      • Bus: 862
      • Bus: 910
      • Bus: 865

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142466

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141466

    E-Mail: kfz-fe@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    1.0 ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER FAHRERLAUBNIS/ ERSATZ EINES FÜHRERSCHEINS

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Fahrtenschreiberkarten, Fahrzeug, Führerschein, Führerscheinstelle, Kfz-Zulassung, Kfz-Zulassungsstelle, Kraftfahrzeug, Parkausweis, Schwerbehinderte, Zulassung, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Land Brandenburg:

    Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, welche Fahrerlaubnisklassen Ihnen bereits erteilt wurden. Sie kann hierzu entsprechende Registerauskünfte einholen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Land Brandenburg:

    Das neu ausgestellte Führerscheindokument erhält eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Besitzsstand der Fahrerlaubnis ist davon nicht betroffen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Fahrerlaubnis, Führerschein Unbrauchbarkeit, verloren, Führerschein Tausch, neuer Führerschein, Führerschein gestohlen, Ersatz, Unleserlichkeit, Fahrerlaubnis Tausch, Führerschein unleserlich, Verlust, Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle, Diebstahl, Führerschein verloren, Diebstahl Führerschein, Führerschein, Verloren, Ersatzführerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de