Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Hinweise für Spremberg/Grodk: Beantragung eines Führerscheins, weil der alte Führerschein abgelaufen ist
Anträge werden vom Bürgerbüro der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk entgegengenommen und an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
Der Antrag kann nur entgegengenommen werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen!
Die ausgestellten Führerscheine für o.g. Anträge können nach der Bearbeitung durch den Landkreis Spree-Neiße wieder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Spremberg abgeholt werden.
Ein benötigtes Führungszeugnis kann ebenfalls im Bürgerbüro beantragt werden (Gebühr 13,00 €).
Anträge werden vom Bürgerbüro der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk entgegengenommen und an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
Der Antrag kann nur entgegengenommen werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen!
Die ausgestellten Führerscheine für o.g. Anträge können nach der Bearbeitung durch den Landkreis Spree-Neiße wieder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Spremberg abgeholt werden.
Ein benötigtes Führungszeugnis kann ebenfalls im Bürgerbüro beantragt werden (Gebühr 13,00 €).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers der Fahrerlaubnis (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
Hinweise für Spremberg/Grodk: Beantragung eines Führerscheins, weil der alte Führerschein abgelaufen ist
Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie bei der Führerscheinstelle des Landkreises Spree-Neiße, im Bürgerbüro oder einer Fahrschule erfragen.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge finden Sie auch im Internet unter http://www.lkspn.de/buergerservice/formular_antrag_service.html
Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie bei der Führerscheinstelle des Landkreises Spree-Neiße, im Bürgerbüro oder einer Fahrschule erfragen.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge finden Sie auch im Internet unter http://www.lkspn.de/buergerservice/formular_antrag_service.html
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022
Stichwörter
Führerscheindokument, neuer Führerschein, ungültig, Führerschein, Gültigkeit, Fahrerlaubnis, Ausstellung, Ablauf, Beantragung neuer Führerschein, Führerschein abgelaufen, Befristet