Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

    Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers der Fahrerlaubnis (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Führerscheinbehörde

    Beschreibung

    Aufgaben: 

    • Ersterteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • Merkzettel Begleitendes Fahren ab 17
    • Umtausch einer Fahrerlaubnis(FE aus dem Ausland, Dienst-FE, BRD-FE, DDR-FE)
    • Verlängerung der C und D Fahrerlaubnisklassen
    • Fahrerkarte / Werkstattkarte / Unternehmerkarte - digitales EG-Kontrollgerät
    • Mehrfachtäter/ Entzug / Versagung Fahrerlaubnis
    • Info zum Moped mit 15 Jahren (AM15)

    Adresse

    Hausanschrift

    Riesaer Straße 17

    04924 Bad Liebenwerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 35341 97-7620

    E-Mail: stva@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Führerschein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Land Brandenburg:

    Sie müssen Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Land Brandenburg:

    Der Antrag auf Ausstellung des neuen Kartenführerscheines muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

    Nach der Vorlage aller notwendiger Unterlagen wird die Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin beauftragt.

    Der fertige Führerschein wird ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Land Brandenburg:

    Sämtliche Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind umzutauschen. Es gelten die folgenden Fristen:  

    I. Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

    Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhabenden

    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

    Vor 1953

    19.01.2033

    1953-1958

    19.01.2022

    1959-1964

    19.01.2023

    1965-1970

    19.01.2024

    1971 oder später 

    19.01.2025

    II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

    Ausstellungsjahr

    Umtausch bis:

    1999-2001

    19.01.2026

    2002-2004

    19.01.2027

    2005-2007

    19.01.2028

    2008

    19.01.2029

    2009

    19.01.2030

    2010

    19.01.2031

    2011

    19.01.2032

    2012-18.01.2013

    19.01.2033

    Bearbeitungsdauer

    Land Brandenburg:

    Abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Land Brandenburg:

    Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden mit einem Ablaufdatum versehen, das die Zeit bis zum Erhalt des neuen Führerscheins überbrückt.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Stichwörter

    Führerschein, ungültig, Führerschein abgelaufen, neuer Führerschein, Ausstellung, Gültigkeit, Ablauf, Fahrerlaubnis, Führerscheindokument, Befristet, Beantragung neuer Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de