Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Pieck-Str. 2

    01979 Lauchhammer-Mitte

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03574 488-288(Herr Schmidt)

    Telefon Festnetz: 03574 488-214(Herr Hannatzsch)

    Telefon Festnetz: 03574 488-213(Frau Wolf)

    Telefon Festnetz: 03574 488-310(Frau Meurer)

    E-Mail: meldewesen@lauchhammer.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2023 (von: Degen, Sandra)

    Technisch geändert am 19.02.2024 (von: Degen, Sandra)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Brandenburg: Führerschein Ausstellung Internationaler Führerschein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Land Brandenburg:

    Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.

    Terminvereinbarung wird empfohlen

    Hinweise für Brandenburg: Führerschein Ausstellung Internationaler Führerschein

    Land Brandenburg:

    Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.

    Terminvereinbarung wird empfohlen

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Land Brandenburg:

    Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.

    Hinweise für Brandenburg: Führerschein Ausstellung Internationaler Führerschein

    Land Brandenburg:

    Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Land Brandenburg:

    In der Regel sofort

    Hinweise für Brandenburg: Führerschein Ausstellung Internationaler Führerschein

    Land Brandenburg:

    In der Regel sofort

    Kosten

    Weitere Informationen

    Land Brandenburg:

    Die Fahrerlaubnisbehörde berät Sie, welches der Führerscheinmuster in Ihrem beabsichtigten Aufenthaltsland akzeptiert wird.(Anlage 8 c oder 8 d FeV)   

    Hinweise für Brandenburg: Führerschein Ausstellung Internationaler Führerschein

    Land Brandenburg:

    Die Fahrerlaubnisbehörde berät Sie, welches der Führerscheinmuster in Ihrem beabsichtigten Aufenthaltsland akzeptiert wird.(Anlage 8 c oder 8 d FeV)   

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.06.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein, Ausland, Wiener Abkommen, Fahrerlaubnis, international, Internationaler Führerschein, International, Übersetzung, internationaler Führerschein, Pariser Abkommen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)