Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Potsdam: Internationaler Führerschein (für Auslandsreisen außerhalb der EU)

    Der internationale Führerschein kann zusätzlich zu einem nationalen Führerschein ausgestellt werden und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Benötigt wird der Internationale Führerschein bei Auslandsreisen außerhalb der EU.

    Bitte beachten:

    Sollten Sie noch nicht in Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheins sein, ist dieser zeitgleich umzutauschen.
    Dabei handelt es sich um eine seperate Dienstleistung - diese finden Sie hier.

    Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein nicht mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden sie hier.

    Der internationale Führerschein ist 3 Jahre gültig.

    Personen, welche nicht in Potsdam wohnhaft sind, benötigen eine Zustimmung Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach § 73 der Fahrerlaubnisverordnung.

    Diese Zustimmung ist selbstständig bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes anzufordern und dem Antrag beizufügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3225 Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten

    Beschreibung

    Termine können über die Online-Terminverwaltung oder telefonisch unter der 0331 289 1110 gebucht werden.

    Die postalischen Anträge sind unter der jeweiligen Dienstleistung hinterlegt.

    Informationen zu den notwenigen Unterlagen finden Sie ebenfalls unter der jeweiligen Dienstleistung oder auf den Anträgen. Bitte beachten Sie, dass alle Anträge im Original vorliegen müssen. Die Postanschrift der Landeshauptstadt Potsdam lautet:

    Landeshauptstadt Potsdam
    Arbeitsgruppe 3225 Fahrerlaubnisangelegenheiten
    Friedrich-Ebert-Straße 79/81
    14469 Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Straße 104

    14473 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort telefonisch unter der Rufnummer 0331 / 289 - 3290 (nicht zur Terminvereinbarung) zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo 11:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 16:00 Uhr Do 11:00 - 12:00 Uhr Fr 11:00 - 12:00 Uhr Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2891110

    Fax: 0331 289843298

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Potsdam: Internationaler Führerschein (für Auslandsreisen außerhalb der EU)

    Voraussetzungen:

    • Hauptwohnsitz in Potsdam
    • Mindestalter 18 Jahre
    • persönliches Erscheinen

    Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein nicht mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden sie hier.

    Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
    • ggf. gültigen Aufenthaltstitel
    • EU-Scheckkartenführerschein im Original
    • ein aktuelles Lichtbild nach der Passverordnung

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Potsdam: Internationaler Führerschein (für Auslandsreisen außerhalb der EU)

    Verfahrensablauf

    Land Brandenburg:

    Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.

    Terminvereinbarung wird empfohlen

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Land Brandenburg:

    Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Land Brandenburg:

    In der Regel sofort

    Hinweise für Potsdam: Internationaler Führerschein (für Auslandsreisen außerhalb der EU)

    Der Internationale Führerschein wird Ihnen im Zuge des Termins durch die Sachbearbeiter/- innen sofort ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Potsdam: Internationaler Führerschein (für Auslandsreisen außerhalb der EU)

    • 15,00 € - Internationaler Führerschein
    • 1,00 € - Aufstellung der Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER)

    Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen und sind bei der Antragstellung zu entrichten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Wiener Abkommen, Übersetzung, International, Internationaler Führerschein, internationaler Führerschein, Pariser Abkommen, international, Führerschein, Fahrerlaubnis, Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English